Guten Abend!
Bis zum 30.06.18 habe ich eine volle EM Rente, befristet für drei Jahre, bezogen. Seit 01.01.18 arbeite ich wieder in Teilzeit (Arbeitsverhältnis war nur ruhend). Erst mit Flexrente, jetzt ganz ohne Rente. Ich muss aus gesundheitlichen Gründen absehbar erneut EM Rente beantragen. Wenn ich die vorher berechneten Entgeltpunkte behalten möchte, bis zum 30.06.20? Richtig? (Neufeststellung innerhalb von 24 Monaten.) Oder würde auch bei mir die Regelung gelten, dass Teilzeit innerhalb der letzten 4 Jahre unbeachtlich ist? Ich bin in der Lage, meinen Antrag noch hinaus zögern zu können, ich habe noch Monate an Resturlaub.... Eine dauerhafte Krankschreibung würde den Leistungsfall praktisch auf jetzt festlegen. Da ich das nicht muss, kann ich auch eben das rauszögern
Gibt es Erfahrungen dazu?
Grüße, Thorsten
02.02.2019, 22:31
von
Thorsten
03.02.2019, 07:11
von
Ulli
Wenn du gesundheitlich so fit bist, wie man hier rausließt, wird es gar keinen Leistungsfall geben.
03.02.2019, 08:39
von
Spiel mit dem Feuer
Wieder einer der glaubt, er könne seinen Leistungsfall selbst bestimmen. Unglaublich wie einige versuchen unser Sozialsystem für sich schamlos auszunutzen. Hoffentlich geht der Schuss so richtig nach hinten los.
03.02.2019, 16:10
von
King
Zitiert von: Spiel mit dem Feuer
Wieder einer der glaubt, er könne seinen Leistungsfall selbst bestimmen. Unglaublich wie einige versuchen unser Sozialsystem für sich schamlos auszunutzen. Hoffentlich geht der Schuss so richtig nach hinten los.
Das sage Sie mal den Herrn Heil
04.02.2019, 12:25
Experten-Antwort