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Experten-Antwort

Neufeststellung - Unterlagen gefunden

von Fragender07.04.2015 | 17:18
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Die Mutter eines Bekannten ist seit Jahren Altersrentnerin und hat nun für 1 fehlendes Versicherungsjahr Unterlagen gefunden. Es handelt sich um eine beitragspflichtige Beschäftigungszeit. Sollte die Frau einen Antrag auf Neufeststellung ihrer Rente stellen? Welches Rentenrecht wird bei einer etwaigen Neuberechnung angewandt? Das des Jahres des Rentenbeginns oder das der Antragstellung? Vielen Dank für die Antwort(en).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wir empfehlen Ihnen die Unterlagen beim zuständigen Rentenversicherungsträger einzureichen, der dann überprüft, ob eine Neufeststellung der Rente aufgrund dieser erfolgen kann.

Bei der Neufeststellung wird das Rentenrecht angewandt, das im Zeitpunkt des Rentenbeginns maßgebend war.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Rente längstens für 4 Kalenderjahre zurück neu berechnet und der Differenzbetrag nachgezahlt wird.

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12 Antworten

L.am 07.04.2015 | 17:38
Ist das eine ernstgemeinte Frage? Falls ja - natürlich sollte sie die Unterlagen einreichen mit der Bitte um eine Neufeststellung. Wenn die Unterlagen zu Hause sind, kann der Rentenversicherungsträger schlecht von deren Existenz und Inhalt wissen. Es wird das Recht angewandt, dass zum erstmaligen Leistungsbeginn maßgebend war. Unabhängig davon richtet sich die Verjährung einer eventuellen Nachzahlung nach dem jetzigen Antragsdatum (= max. vier Kalenderjahre rückwirkend).
W*lfgangam 07.04.2015 | 18:04
Hallo Fragender, ganz einfach 'Vorsicht' ...bevor neue Versicherungsunterlagen mehr als weniger bringen/die Rente erhöhen/wie auch schmälern können. _Natürlich_ wäre Ihre Mutter verpflichtet, alle bestehenden Versicherungszeiten nachzuweisen, um einen _richtigen_ Rentenbescheid zu erhalten ...manch ein Berater schaut bei Vorlage 'falscher' Unterlagen schon mal weg (hab ich nie gesehen), wenn er den 'Wert' solcher Unterlagen auf eine bestehende Rente einschätzen kann. Kann nutzen ...gefühlt ja, bei den wenigen Versicherungszeiten - hoffe, Sie geraten an einen 'aufgeschlossen' Berater, der es ergebnisoffen beurteilen kann. Gruß w.
GroKoam 07.04.2015 | 18:08
Was für ein Gestammel.
W*lfgangam 07.04.2015 | 18:35
...wenn Sie Recht haben wollen, müssen's nicht nur Pupsen, sondern auch verstehen, wo die kleinen 'Nicklichkeiten' im Speziellen liegen ...wieder nicht verstanden? Tja, werden Sie iberogast, statt grokogast ;) Gruß w. ...wirklich groko - s'on büschen Background habe ich ihnen schon zugetraut ....schwindet mit jeder sek. (mom. haben's bei mir nicht mal den Status eines 'verstaubten Abakus' !)
schadeam 07.04.2015 | 20:01
Neben einem aufgeschlossenen Berater braucht es aber auch den aufgeschlossenen Kunde. Ich stelle mir gerade vor, dass ich dem Kunden abrate die Unterlagen einzureichen, weil ich "befürchte" dass sich die Rente nicht verbessert. Und dann beschwert sich dieser Liebe Kunde bei meinem Chef über den "unmöglichen Beamten" der geraten hat diese wichtigen Unterlagen nicht einzureichen.... Ich kriege erst einen Anschiß vom Chef, und wenn sich die Rente tatsächlich nicht verbessert hat, noch den Anschiß vom Kunden..... Man kann es nicht immer allen Recht machen
Frau Müllerschönam 07.04.2015 | 20:17
SO ist es! Und deshalb ist es unverständlich, warum der W*lfgang wildfremden Leuten solche seltsamen Tipps gibt. DRV-Mitarbeiter, die solche Unterlagen einfach "ignorieren", gehören fristlos gefeuert oder in die Poststelle versetzt!
L.am 07.04.2015 | 21:48
Wenn jemand ein Fachschulbescheinigung einreicht oder einreichen will - große Vorsicht ist da angesagt !!!!
W*lfgangam 08.04.2015 | 00:08
Hallo schade, wenn ich Personal- und Budgetverantwortung hätte, würde ich Sie zur Entlastung/Bereicherung einstellen (Frau Müllerschön/wohl interne nixverstehende Revision hat ihre Bewerbungsmappe soeben leider völlig 'verbrannt' - rechtsfremde 'Tussi' würde ich da nicht mal ansatzweise denken) - mit nur Fachverantwortung (der Chef allein bin ich - der auf der einsamen Insel) klappt das leider nicht ;-) Gruß w.
GroKoam 08.04.2015 | 05:10
Was für ein Gestammel.
...wenn Sie Recht haben wollen, müssen's nicht nur Pupsen, sondern auch verstehen, wo die kleinen 'Nicklichkeiten' im Speziellen liegen ...wieder nicht verstanden? Tja, werden Sie iberogast, statt grokogast ;) Gruß w. ...wirklich groko - s'on büschen Background habe ich ihnen schon zugetraut ....schwindet mit jeder sek. (mom. haben's bei mir nicht mal den Status eines 'verstaubten Abakus' !)
Ui jetzt bin Ich aber Niedergeschlagen. Das ist ja äusserst deprimierend von Ihnen nicht anerkannt zu werden, wie konnte Ich nur den Forengott angehen.
L.am 08.04.2015 | 15:09
...oder die Überzahlung erstattet werden muss (dann gilt im Übrigen keine 4 Jahres-Frist). Ggf. kommt aber eine Aussparung in Frage (=Ermessen).
B´sonam 14.04.2015 | 12:54
Und mit welcher Begründung ? Weil er dem Mütterchen dahingehend hilft, dass sie durch das Nichteinreichen der Unterlagen weiterhin 5 EUR mehr Rente erhält ? Und sie werdens nicht glauben, aber manchmal fällt den Versicherten sogar erst auf 2-3 maliges Nachfragen ein, dass sie keine Berufsausbildung gemacht haben ;-)
W*lfgangam 14.04.2015 | 23:28
thx für den unterstützenden Beitrag! Manche Nachfragende/Versicherte müssen 'zwangsweise' auf den besten Weg für die max. Rente geführt werden - auch wenn offizielle 'Experten/innen', also die im Forum hier Antwortenden/falls sie es überhaupt erkennen - das natürlich nicht (laut) sagen dürfen ;-) ...dafür ist das Forum/Meinungen/Beiträge ja offen für auch diese 'kritischen' Themen, die aus der Erfahrung heraus für die aktiv Handelnden eine andere Sicht-/Verfahrensweise haben :-) Gruß w.
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