Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Neufeststellung

von Herbert19.04.2008 | 17:40
1303 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Seit dem 1.4.99 beziehe ich Altersrente für Schwerbehinderte. Damals sind mir etwa 3 Jahre Schul-, Fachschul- bzw. Hochschulzeiten nicht anerkannt worden. Inzwischen sollen ja wieder bis zu 8 Jahren Schulzeiten anerkannt werden. Meine Frage: Wie komme ich zu einer Neufeststellung?

8 Antworten

Schadeam 19.04.2008 | 17:52
...indem Sie ganz einfach einen Brief an die RV schreiben, dass Sie um Überprüfung des Sachverhaltes bitten. Allerdings kann ich mich nicht daran erinnern, dass 1999 die Anrechnungsbestimmungen für Schul- und Studienzeiten schlechter gewesen sein sollen als heute. So ganz kann ich Ihr Problem somit nicht nachvollziehen. aber seis drum, schreiben Sie obigen Brief!
Herbertam 19.04.2008 | 18:18
Es muß da was geben - denke ich - verstehe aber nicht so richtig den § 309 (2) SBG VI
maureram 20.04.2008 | 13:39
O, Herbert, kannste den Ranzen nicht voll genug bekommen... schäm dich, Du alter, junger Nassauer.... maurer
Rutham 20.04.2008 | 15:47
Schulische Ausbildungszeiten - Entwicklung in den letzten Jahren Vor 1992 wurden max. 13 Jahre an schulischen Ausbildungszeiten für die Rente anerkannt und bewertet. Die Anrechnung erfolgte frühestens ab dem 16. Geburtstag. Dabei wurde der Besuch einer allgemeinbildenden Schule und einer Fachschule bis zu 4 Jahren, der Besuch einer Hochschule bis längstens 5 Jahren anerkannt. Für die Anrechnung des Besuchs einer Fach- und einer Hochschule war außerdem ein erfolgreicher Abschluss erforderlich. Mit dem Rentenreformgesetz (RRG) 1992 wurde die Anrechenbarkeit auf maximal 7 Jahre ab dem 16. Lebensjahr begrenzt. Dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule wurde die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gleichgestellt. Eine Höchstdauer für einzelne Schularten gab es nicht mehr, für Fach- und Hochschulen war weiterhin ein erfolgreicher Abschluss erforderlich. Für Personen, die ab 1.1.1992 in Rente gingen, griff die Verkürzung jedoch nicht sofort voll. Durch Übergangsregelungen wurden monatsweise die anrechnungsfähigen Schulzeiten begrenzt, bis man bei den 7 Jahren angelangt war. Zum 1.1.1997 wurde durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) die Altersgrenze für die Anrechnung der Schulzeiten vom 16. auf das 17. Lebensjahr heraufgesetzt. Die Höchstdauer wurde auf 3 Jahre begrenzt, allerdings war kein Abschluss mehr erforderlich. Auch hier gab es im Zeitraum von Januar 1997 bis Dezember 2000 eine Übergangsregelung, so dass erst ab 1.1.2001 tatsächlich maximal 3 Jahre an Schulzeiten für die Rente berücksichtigt und bewertet wurden. Seit 1.1.2002 werden insgesamt bis zu 8 Jahren schulischer Ausbildung als Anrechnungszeiten für die Rente berücksichtigt, wobei allerdings nur 3 Jahre auch bewertet werden. Die übrigen Zeiten wirken sich auf die Wartezeiten aus und verhindern, dass längere Lücken im Versicherungskonto entstehen. Für Schulzeiten, die nicht als Anrechnungszeit anerkannt werden, und den Zeitraum zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr gibt es eine Nachzahlungsmöglichkeit . Auswirkung auf die Rentenhöhe Derzeit erhalten bewertete Schulzeiten 75 Prozent der durchschnittlichen Entgeltpunkte , die der Versicherte während seines Berufslebens erreicht hat, höchstens jedoch 75 Prozent des Durchschnittsverdieners. Maximal kann man mit 3 Jahren Schulausbildung also 2,25 Entgeltpunkte erreichen. Das entspricht derzeit einer monatlichen Rente in Höhe von 58,79 Euro in den alten und 51,68 Euro in den neuen Bundesländern. Ab 1.1.2005 Durch die Neuregelung wird die Bewertung der Schul- und Hochschulzeiten aufgehoben. Lediglich Fachschulausbildungen und Zeiten der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden auch weiterhin für längstens 36 Monate bewertet. Die Anerkennung als unbewertete Anrechnungszeit für höchstens 8 Jahre bleibt für alle schulischen Ausbildungszeiten erhalten, so dass keine einschneidenden rentenrechtlichen Lücken entstehen. Die Neuregelung gilt für Neurentner ab Januar 2005. Allerdings gibt es auch hier eine Übergangsregelung, in der über einen Zeitraum von 4 Jahren eine stufenweise Abschmelzung der bewerteten Zeiten erfolgt.
Rosannaam 20.04.2008 | 19:32
Hallo Herbert, ich muß Sie leider enttäuschen. Neufeststellung ist wohl nicht! Die Altersrente wurde nach dem 1999 (Rentenbeginn) geltenden Recht berechnet. Dabei wurden die Schulzeiten so anerkannt, wie es dem damals bestehenden Recht entsprach. Wenn nun Jahre später ein anderes, evtl. günstigeres Recht anzuwenden ist, gilt dieses auch nur für den entsprechenden späteren Rentenbeginn. Eine Neuberechnung der Rente nach § 44 SGB X kann nur erfolgen, wenn das damals bestehende Recht zu Ihren Ungunsten ZU UNRECHT angewandt wurde oder wenn z.B. die Schulausbildung fälschlicherweise gar nicht berücksichtigt worden wäre. Ist eigentlich auch logisch, denn wie wäre es denn im umgekehrten Fall? Da müßten ja millionenfach Renten neu berechnet werden, nur weil sich das Recht ändert. MfG Rosanna.
Herbertam 21.04.2008 | 09:09
so langsam dämmert es auch bei mir - was doch fachkundiger Rat ausmacht. Ich glaube nun, wenn ich alles auf sich beruhen lasse spare ich mir einen Haufen Ärger, Enttäuschung und auch Kosten.
maureram 21.04.2008 | 18:08
bei der Dämmerung wird es wohl bleiben... maurer
?-?am 21.04.2008 | 20:20
bei SKAT wird es keine Dämmerung geben, da ist es für immer dunkel
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026