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Experten-Antwort

Neufeststellungsantrag

von polarschnee31.12.2010 | 13:22
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7 Antworten

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Guten Tag, mir wurde neulich hier im Forum im Zusammenhang mit einer EM Rente und zum abschlagsfreien Beginn einer Altersrente bei 50% Behinderung geraten, einen Neufeststellungsantrag zu stellen. Nun habe ich Formulare erhalten, die für mich aussehen, wie der Antrag auf eine Altersrente. Habe ich hier etwas falsch verstanden bei dem Begriff Neufeststellungsantrag.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo polarschnee,

Sie wollen von der EM-Rente in eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln. Hier spricht man nicht von einer Neufeststellung sondern von einer Umwandlung. Die Formblätter für eine Altersrente sind schon richtig.

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6 Antworten

KSCam 31.12.2010 | 14:44
Sie schreiben doch, dass Sie Altersrente wollen - dann kann ein Antrag auf Altersrente doch so falsch nicht sein, oder?
Brigitteam 31.12.2010 | 19:45
Hallo KSC, .........Sie haben vielleicht einen Ton drauf! Das fällt mir schön länger auf und mußte mal gesagt werden. Wenn Sie nicht gut drauf sind, bleiben Sie doch einfach weg. Nichts für ungut Brigitte
Polarschneeam 03.01.2011 | 13:19
Noch einmal meine Frage und die Antwort von Wolfgang dazu meine Frage lautet: Ich bin am 19.12.1950 geboren (morgen 60 Jahre alt), bin seit 2004 voller EM Rentner und habe z. Zt. 50 % Schwerbehinderung. Derzeit stehen meine 50 % zur Überprüfung. Wann könnte ich in Altersrente gehen, ohne weitere Abschläge hinzunehmen? Hallo Polarschnee, das wird leider niemals möglich sein. Die Altersrente für Schwerbehinderte können Sie nur dann ab 60 ohne Abschlag erhalten, wenn Sie - am 16.11.2000 GdB 50 % hatten - UND vor dem 17.11.1950 geboren sind. Diese 'Vertrauensschutzregelungen' liegen bei Ihnen nicht vor, so dass die Altersrente für Schwerbehinderte unter den normalen Bedingungen ab 60 ff. erhalten werden - sprich: Neuberechnung der Altersrente ab 01.01.2011 mit den dann geltenden Abschlägen für diese Rente und Vergleich der mit den bisherigen persönlichen Entgeltpunkten aus der 'alten' EM-Rente. 'Schlechter' kann es nicht werden, ob besser? - zeigt der Antrag. Es ist nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der Zeiten bis zur EM-Rente/den danach noch liegen Zeiten eine (kleine) Verbesserung möglich ist. Rechnen Sie mit dem selben Betrag - und stellen Sie den Neufeststellungsantrag, ansonsonsten wird erst mit 65 + 4 in Regelaltersrente 'umgewandelt'. Gruß w.
W*lfgangam 03.01.2011 | 20:28
Hallo polarschnee, ...und der gibt es nichts hinzuzufügen - außer noch mal zu betonen: eine (Aters-)Rente ohne Abschlag können Sie nicht bekommen. Nungut doch, rein theoretisch: Sie verzichten ab 60 auf den weiteren Bezug der EM-Rente, beantragen nicht die 'Umwandlung' in eine Altersrente und stellen erst dann den Antrag auf Altersrente wg Schwerbehinderung WENN DIESE RENTE für Sie abschlagsfrei möglich wäre: mit 63. Heißt aber bis dahin 3 Jahre Rentenverzicht ... Experte spricht zwar von einer 'Umwandlung' der (EM)Rente, aber die gibt es formell nicht mehr ...jeder neue Rentenantrag ist ein Neufeststellungsantrag, wobei umgangssprachlich natürlich weiterhin der Begriff Umwandlung verwendet wird ;-) So können Sie auch die EM-Rente neufeststellen lassen (bringt nur nix) ...'normal' ist daher die Neufeststellung in eine andere Rentenart - bei Ihnen die Altersrente unter den besonderen Bedingungen der Schwerbehinderteneigenschaft. Diese Neufeststellung (und dafür haben Sie die richtigen Vordrucke erhalten, pauschal können Sie damit alles neufeststellen lassen) führt zu einer Neuberechnung unter Berücksichtigung der schon geminderten Entgeltpunkte Ihrer jetzigen Rente. Oder vereinfacht: Ihr Abschlag bleibt bestehen, die Rente heißt dann Altersrente und es finden keine gesundheitlichen Überprüfungen mehr statt. Gruß w. ...wenn immer noch Unsicherheiten bestehen, fragen Sie gerne wieder nach.
-_-am 01.01.2011 | 14:52
Mein Forum hat Tonausfall. Wie machen Sie das? Zur Sache: Ja, haben Sie scheinbar. Sie wollen ja, wenn ich es richtig verstehe, nicht die Rente wegen Erwerbsminderung neu feststellen lassen, sondern eine Folgerente wegen Alters (Altersrente bei 50% GdB) beziehen. Sinnvollerweise wenden Sie sich wegen der Antragstellung an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort nimmt man den Antrag (online am Bildschirm) mit allen erforderlichen Anlagen und unter Beglaubigung der erforderlichen Nachweise auf. Adressen und Telefonnummern unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati… oder online einen Termin selbst buchen unter: https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/step0.jsp
Vorsätzeam 03.01.2011 | 15:12
Liebe Brigitte, was hat Ihr Beitrag mit der Ausgangsfrage des Users zu tun?????????? Das Ihrer Meinung nach mal irgendwas gesagt werden muss ist natürlich ganz toll und supi, aber behalten sie es das nächste Mal einfach für sich. Hier interessiert es nämlich absolut neimanden.
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