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Neuregelung Altersteilzeit

von Heinz09.04.2008 | 18:45
1304 Ansichten
3 Antworten

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Laut Tarifvertrag muss mein Arbeitgeber mich in ATZ lassen, wenn ich bis zum 31.12.2007 60 geworden bin und einen Antrag gestellt habe. Ich habe gehört, dass es nun eine Neuregelung gibt und mein Arbeitgeber mich jetzt auch bei einem Antrag bis 2009 gehen lassen muss, auch wenn im Tarifvertrag etwas anderes steht.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 10.04.2008 | 09:54

Siehe Beitrag von Wolfgang Amadeus.

2 Antworten

Schadeam 09.04.2008 | 20:06
wenn der Tarifvertrag den Arbeitgeber nicht zur AT verpflichtet, muss er keinen Vertrag mit Ihnen abschließen. Er könnte, muss aber nicht. Schließlich gibt es ja so etwas wie Vertragsfreiheit und sicherlich keine Pflicht, dass jeder AG jedem AN Altersteilzeit anbieten muss.
Wolfgang Amadeusam 09.04.2008 | 22:44
Hallo Heinz, eine Verpflichtung des Arbeitgebers, Dir Altersteilzeit zu gewähren, kann sich nur entweder aus einem Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben. Ich glaube, dass Du mit der Jahreszahl 2009 etwas verwechselst. Es ist so, dass Altersteilzeit nur noch staatlich gefördert wird, wenn sie spätestens im Jahre 2009 beginnt. Ein Beginn der Altersteilzeit nach 2009 ist zwar auch noch möglich, aber dann gibt es keine staatliche Förderung mehr, d.h. der Arbeitgeber kann seine Mehrausgaben nicht mehr unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit erstattet bekommen. Nur weil er sie bis 2009 noch erstattet bekommen kann, bedeutet das aber nicht, dass er dann auch zur Bewilligung von Altersteilzeit verpflichtet ist (außer Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung; siehe oben).
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