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Experten-Antwort

Neuregelung freiwillige Versicherung

von Ratlos11.08.2010 | 17:02
2181 Ansichten
5 Antworten

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Hallo und guten Abend! Wer weiß schon etwas zu dieser Neuregelung: 'Erleichterter Zugang zur freiwilligen Rentenversicherung Wer bisher nicht zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung berechtigt war, profitiert unter Umständen jetzt von einer gesetzlichen Neuregelung. Der Gesetzgeber hat ab sofort den Personenkreis der Berechtigten erweitert. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.' Komplett: http://www.deutsche-rentenversicherung-schwaben.de/nn_42772/sid_… Vielen Dank für jede Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

wir schließen uns der Antwort von TCK an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Ratlosam 11.08.2010 | 20:05
... mich wundert ja nur der Satz: 'der Gesetzgeber hat ab sofort...' - wo finde ich die entsprechende Regelung?
TCKam 12.08.2010 | 08:32
Die Neuregelung ist im Dritten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 5. August 2010 enthalten. (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 10. August 2010).
Nakelam 11.08.2010 | 18:03
an sich steht alles in dem von Ihnen angeführten Link. § 7 Abs. 2 SGB VI soll entfallen. Dies bedeutet z.B. für Beamte, dass Sie für die Weiterversicherung in der gesetzlichen RV nicht mehr mind. 60 Monate an Vorversicherungszeiten haben müssen um in den "Genuss" der freiwilligen RV zu kommen. 1Beitrag soll genügen...
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