Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Hallo Karl, den Ausführungen von "siehe hier" schließt sich der Experte gern an. Vielen Dank!.... Wo kann man sich neutral beraten lassen, welche Möglichkeiten es gibt. Um den Wunsch, evtl. auch erst einmal nur Probeweise zu versuchen. Ohne direkt alle Ansprüche zu verlieren. Meine persönlichen Erfahrungen bezüglich einer objektiven Beratung, seitens der AA und der DRV, ganz schlecht. Sobald es ums Geld geht, wenn man eine Beratung haben möchte, geht es der Gegenseite nur darum, zu gucken, wie man dem Beratenden das Geld kürzen kann. Meine Erfahrung. Grüße.Hallo Karl, eine "objektive" Beratung zu Ihrer Fragestellung ist schwer möglich. So wird Ihnen also sowohl die AfA als auch die RV zunächst sagen "hallo Achtung, das kann aber finanzielle Folgen haben". Ob Sie gesundheitlich (wieder) in der Lage sind, kann für Sie kein Außenstehender einschätzen. Deshalb gibt es wohl schnell die unbefriedigende Antwort "entweder Sie sind erwerbsgemindert oder eben nicht" Auch als EM-Rentner dürfen Sie im Rahmen Ihres (Ret)Leistungsvermögens etwas hinzuverdienen. Bei voller EM-Rente ist der zeitliche Aufwand dafür auf bis zu unter drei Stunden täglich begrenzt. Der Hinzuverdienst darf im Kalenderjahr maximal 6.300,00 EUR betragen, ohne dass es die Rente kürzt. Darüber hinaus wird gegengerechnet und evtl. bei der Rente etwas abgezogen. Wenn Sie nun die Möglichkeit haben, eine Anstellung "auszuprobieren" (verständlich finde ich, gehörte das doch auch immer zu einem wichtigen Bereich, als man noch komplett gesund war), sollten Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger kurz schriftlich mitteilen, dass Sie diese Möglichkeit haben und sich dessen Zustimmung einholen. Es wird von diesem dann geprüft, ob die Tätigkeit Ihr Restleistungsvermögen gefährdet (und damit Ihre Gesundheit), oder ob einer geringfügigen Tätigkeit nichts entgegensteht. Und dann wird eben noch geprüft, ob ein Hinzuverdienst anzurechnen ist. So können Sie dann erst einmal 'probieren' (es gibt ja auch Probezeiten beim Arbeitgeber) und wenn es nicht funktioniert, teilen Sie das wiederum auch mit. Genau so, wenn sich daraus ergeben sollte, 'ja, es funktioniert und sogar besser als gedacht'. Dann kann evtl. Ihre EM-Rente (teilweise) entfallen, aber Sie arbeiten ja dann auch wieder. Niemand 'zwingt' Sie, EM-Rentner zu bleiben, wenn Sie selbst sich wieder mehr zutrauen. Aber es kann Ihnen eben auch keiner die Entscheidung abnehmen, ob Sie es ausprobieren. Also kann man Ihnen nur aufzeigen, dass es natürlich finanzielle Auswirkungen haben kann und dass Sie eine Arbeitsaufnahme (auch 'nur auf Probe') mitteilen müssen. Vielleicht haben Sie ja auch die Möglichkeit, mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit (die auch mitgeteilt werden muss) zunächst einmal für sich selbst festzustellen, ob Sie den Anforderungen noch (bzw. wieder) gewachsen sind? Ich wünsche Ihnen für Ihre Entscheidungsfindung alles Gute!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.