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Neutrale Beratung bei Wunsch zur wieder Arbeitsaufnahme nach/während EM-Rente

von Karl25.01.2020 | 12:16
103 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, Irgendwie fördert die Suche nicht das Richtige zu Tage. Situation: EU-Rente, seit 8 Jahren. Entfristet. Für mich besteht der Wunsch wieder in das Arbeitsleben einzutreten. Die Gründe sind persönlicher Natur und nicht der finanziellen Situation geschuldet. Wo kann man sich neutral beraten lassen, welche Möglichkeiten es gibt. Um den Wunsch, evtl. auch erst einmal nur Probeweise zu versuchen. Ohne direkt alle Ansprüche zu verlieren. Meine persönlichen Erfahrungen bezüglich einer objektiven Beratung, seitens der AA und der DRV, ganz schlecht. Sobald es ums Geld geht, wenn man eine Beratung haben möchte, geht es der Gegenseite nur darum, zu gucken, wie man dem Beratenden das Geld kürzen kann. Meine Erfahrung. Grüße.

6 Antworten

Unmöglicham 25.01.2020 | 12:39
Sie beklagen sich in einem offenen Forum der Rentenversicherung darüber, dass sie bei der Rentenversicherung nicht neutral beraten werden, was mit Verlauf vielleicht Ihr Eindruck, aber real völliger Unsinn ist? Das ist doch an Naivität nicht mehr zu überbieten. Dann wenden Sie sich am besten an einen Sozialverband oder einen privaten Rentenberater und geben denen Ihr Geld. Beklagen Sie sich aber später nicht, wenn Sie danach auch nicht viel schlauer sind.
Karlam 25.01.2020 | 12:49
Auf solche Antworten von Intelligenz Abstinenzlern wie Ihnen habe ich gewartet. Nichts zum Thema beitragen, den Mund aufreißen, sich echauffieren. Dafür haben Sie anscheinend viel Zeit. Bitte, beten Sie für den Weltfrieden, dann machen Sie noch etwas Sinnvolles.
Siehe hieram 25.01.2020 | 13:07
Hallo Karl, eine "objektive" Beratung zu Ihrer Fragestellung ist schwer möglich. So wird Ihnen also sowohl die AfA als auch die RV zunächst sagen "hallo Achtung, das kann aber finanzielle Folgen haben". Ob Sie gesundheitlich (wieder) in der Lage sind, kann für Sie kein Außenstehender einschätzen. Deshalb gibt es wohl schnell die unbefriedigende Antwort "entweder Sie sind erwerbsgemindert oder eben nicht" Auch als EM-Rentner dürfen Sie im Rahmen Ihres (Ret)Leistungsvermögens etwas hinzuverdienen. Bei voller EM-Rente ist der zeitliche Aufwand dafür auf bis zu unter drei Stunden täglich begrenzt. Der Hinzuverdienst darf im Kalenderjahr maximal 6.300,00 EUR betragen, ohne dass es die Rente kürzt. Darüber hinaus wird gegengerechnet und evtl. bei der Rente etwas abgezogen. Wenn Sie nun die Möglichkeit haben, eine Anstellung "auszuprobieren" (verständlich finde ich, gehörte das doch auch immer zu einem wichtigen Bereich, als man noch komplett gesund war), sollten Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger kurz schriftlich mitteilen, dass Sie diese Möglichkeit haben und sich dessen Zustimmung einholen. Es wird von diesem dann geprüft, ob die Tätigkeit Ihr Restleistungsvermögen gefährdet (und damit Ihre Gesundheit), oder ob einer geringfügigen Tätigkeit nichts entgegensteht. Und dann wird eben noch geprüft, ob ein Hinzuverdienst anzurechnen ist. So können Sie dann erst einmal 'probieren' (es gibt ja auch Probezeiten beim Arbeitgeber) und wenn es nicht funktioniert, teilen Sie das wiederum auch mit. Genau so, wenn sich daraus ergeben sollte, 'ja, es funktioniert und sogar besser als gedacht'. Dann kann evtl. Ihre EM-Rente (teilweise) entfallen, aber Sie arbeiten ja dann auch wieder. Niemand 'zwingt' Sie, EM-Rentner zu bleiben, wenn Sie selbst sich wieder mehr zutrauen. Aber es kann Ihnen eben auch keiner die Entscheidung abnehmen, ob Sie es ausprobieren. Also kann man Ihnen nur aufzeigen, dass es natürlich finanzielle Auswirkungen haben kann und dass Sie eine Arbeitsaufnahme (auch 'nur auf Probe') mitteilen müssen. Vielleicht haben Sie ja auch die Möglichkeit, mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit (die auch mitgeteilt werden muss) zunächst einmal für sich selbst festzustellen, ob Sie den Anforderungen noch (bzw. wieder) gewachsen sind? Ich wünsche Ihnen für Ihre Entscheidungsfindung alles Gute!
-am 27.01.2020 | 09:31
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo Karl,

eine "objektive" Beratung zu Ihrer Fragestellung ist schwer möglich. So wird Ihnen also sowohl die AfA als auch die RV zunächst sagen "hallo Achtung, das kann aber finanzielle Folgen haben". Ob Sie gesundheitlich (wieder) in der Lage sind, kann für Sie kein Außenstehender einschätzen. Deshalb gibt es wohl schnell die unbefriedigende Antwort "entweder Sie sind erwerbsgemindert oder eben nicht"

Auch als EM-Rentner dürfen Sie im Rahmen Ihres (Ret)Leistungsvermögens etwas hinzuverdienen. Bei voller EM-Rente ist der zeitliche Aufwand dafür auf bis zu unter drei Stunden täglich begrenzt. Der Hinzuverdienst darf im Kalenderjahr maximal 6.300,00 EUR betragen, ohne dass es die Rente kürzt. Darüber hinaus wird gegengerechnet und evtl. bei der Rente etwas abgezogen.

Wenn Sie nun die Möglichkeit haben, eine Anstellung "auszuprobieren" (verständlich finde ich, gehörte das doch auch immer zu einem wichtigen Bereich, als man noch komplett gesund war), sollten Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger kurz schriftlich mitteilen, dass Sie diese Möglichkeit haben und sich dessen Zustimmung einholen. Es wird von diesem dann geprüft, ob die Tätigkeit Ihr Restleistungsvermögen gefährdet (und damit Ihre Gesundheit), oder ob einer geringfügigen Tätigkeit nichts entgegensteht. Und dann wird eben noch geprüft, ob ein Hinzuverdienst anzurechnen ist.

So können Sie dann erst einmal 'probieren' (es gibt ja auch Probezeiten beim Arbeitgeber) und wenn es nicht funktioniert, teilen Sie das wiederum auch mit. Genau so, wenn sich daraus ergeben sollte, 'ja, es funktioniert und sogar besser als gedacht'. Dann kann evtl. Ihre EM-Rente (teilweise) entfallen, aber Sie arbeiten ja dann auch wieder.

Niemand 'zwingt' Sie, EM-Rentner zu bleiben, wenn Sie selbst sich wieder mehr zutrauen. Aber es kann Ihnen eben auch keiner die Entscheidung abnehmen, ob Sie es ausprobieren.

Also kann man Ihnen nur aufzeigen, dass es natürlich finanzielle Auswirkungen haben kann und dass Sie eine Arbeitsaufnahme (auch 'nur auf Probe') mitteilen müssen.

Vielleicht haben Sie ja auch die Möglichkeit, mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit (die auch mitgeteilt werden muss) zunächst einmal für sich selbst festzustellen, ob Sie den Anforderungen noch (bzw. wieder) gewachsen sind?

Ich wünsche Ihnen für Ihre Entscheidungsfindung alles Gute!

.... Wo kann man sich neutral beraten lassen, welche Möglichkeiten es gibt. Um den Wunsch, evtl. auch erst einmal nur Probeweise zu versuchen. Ohne direkt alle Ansprüche zu verlieren. Meine persönlichen Erfahrungen bezüglich einer objektiven Beratung, seitens der AA und der DRV, ganz schlecht. Sobald es ums Geld geht, wenn man eine Beratung haben möchte, geht es der Gegenseite nur darum, zu gucken, wie man dem Beratenden das Geld kürzen kann. Meine Erfahrung. Grüße.
Hallo Karl, eine "objektive" Beratung zu Ihrer Fragestellung ist schwer möglich. So wird Ihnen also sowohl die AfA als auch die RV zunächst sagen "hallo Achtung, das kann aber finanzielle Folgen haben". Ob Sie gesundheitlich (wieder) in der Lage sind, kann für Sie kein Außenstehender einschätzen. Deshalb gibt es wohl schnell die unbefriedigende Antwort "entweder Sie sind erwerbsgemindert oder eben nicht" Auch als EM-Rentner dürfen Sie im Rahmen Ihres (Ret)Leistungsvermögens etwas hinzuverdienen. Bei voller EM-Rente ist der zeitliche Aufwand dafür auf bis zu unter drei Stunden täglich begrenzt. Der Hinzuverdienst darf im Kalenderjahr maximal 6.300,00 EUR betragen, ohne dass es die Rente kürzt. Darüber hinaus wird gegengerechnet und evtl. bei der Rente etwas abgezogen. Wenn Sie nun die Möglichkeit haben, eine Anstellung "auszuprobieren" (verständlich finde ich, gehörte das doch auch immer zu einem wichtigen Bereich, als man noch komplett gesund war), sollten Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger kurz schriftlich mitteilen, dass Sie diese Möglichkeit haben und sich dessen Zustimmung einholen. Es wird von diesem dann geprüft, ob die Tätigkeit Ihr Restleistungsvermögen gefährdet (und damit Ihre Gesundheit), oder ob einer geringfügigen Tätigkeit nichts entgegensteht. Und dann wird eben noch geprüft, ob ein Hinzuverdienst anzurechnen ist. So können Sie dann erst einmal 'probieren' (es gibt ja auch Probezeiten beim Arbeitgeber) und wenn es nicht funktioniert, teilen Sie das wiederum auch mit. Genau so, wenn sich daraus ergeben sollte, 'ja, es funktioniert und sogar besser als gedacht'. Dann kann evtl. Ihre EM-Rente (teilweise) entfallen, aber Sie arbeiten ja dann auch wieder. Niemand 'zwingt' Sie, EM-Rentner zu bleiben, wenn Sie selbst sich wieder mehr zutrauen. Aber es kann Ihnen eben auch keiner die Entscheidung abnehmen, ob Sie es ausprobieren. Also kann man Ihnen nur aufzeigen, dass es natürlich finanzielle Auswirkungen haben kann und dass Sie eine Arbeitsaufnahme (auch 'nur auf Probe') mitteilen müssen. Vielleicht haben Sie ja auch die Möglichkeit, mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit (die auch mitgeteilt werden muss) zunächst einmal für sich selbst festzustellen, ob Sie den Anforderungen noch (bzw. wieder) gewachsen sind? Ich wünsche Ihnen für Ihre Entscheidungsfindung alles Gute!
Hallo Karl, den Ausführungen von "siehe hier" schließt sich der Experte gern an. Vielen Dank!
Unmöglicham 27.01.2020 | 11:17
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