Nicht abgeführte RV-Beiträge von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber

von
Nancy

Sehr geehrte Damen und Herren,

während ich bei einem Arbeitgeber beschäftigt war und dieser RV-Beiträge für einen Teil des Gehalts über meine Abrechnung abgeführt hat würde ein Teil des Gehalts über einen Aushifslohn (andere Person) abgerechnet, so dass für diesen Teil nur Pauschale Beiträge abgeführt wurden. Diese wurden auch nicht meiner RV-Nr sondern die des Persons, der als Aushilfe angemeldet worden ist, gut geschrieben.

Eine Ablehnung dieser Vorgehensweise wurde damals mit Kündigung gedroht.

Wie kann ich diesen Sachverhalt aufklären lassen durch die RV?

Mit freundlichen Grüßen

von
KSC

Die größte Frage wird doch sein ob Sie das beweisen können?
Wer war denn die andere Person? Wenn solche "Spielchen" gespielt werden handelt es sich doch meist um Ehegatten oder Kinder und dann haben da "alle mitgespielt". Dass ein wildfremder Ihren Lohn kassiert hat, ist doch eher unwahrscheinlich.......und dass Sie dann trotzdem weitergearbeitet haben.....

Und nach Jahren ist das dann plötzlich nicht mehr in Ordnung? Meist steht dann Aussage gegen Aussage und die Sache ist nicht beweisbar.

von
chi

Da fehlt doch ein Teil der Geschichte. Der Arbeitgeber hat das gewiß nicht gemacht, um RV-Beiträge einzusparen; tatsächlich zahlt er bei einem Minijob sogar mehr – was fehlt, ist Arbeitnehmeranteil.

Die „andere Person“ war nicht zufällig ein Verwandter, Partner oder Freund von Ihnen, mit dem Sie sich zusammengetan haben, um Steuern zu verkürzen oder Grenzen bei der Anrechnung auf Sozialleistungen zu umgehen? Und jetzt haben Sie sich mit dem zerstritten? Böse Unterstellungen, ich weiß. ;-)

von
Kaiser

Wenn die Geschichte stimmt, wende Dich an die Krankenkasse als Beitragseinzugsstelle.

von
Cy

Zitiert von: Kaiser
Wenn die Geschichte stimmt, wende Dich an die Krankenkasse als Beitragseinzugsstelle.

Danke aber von Anfang an schon geschehen

von
Cy

Zitiert von: Kaiser
Wenn die Geschichte stimmt, wende Dich an die Krankenkasse als Beitragseinzugsstelle.

Danke aber von Anfang an schon geschehen

von
Cy

Zitiert von: Kaiser
Wenn die Geschichte stimmt, wende Dich an die Krankenkasse als Beitragseinzugsstelle.

Danke aber von Anfang an schon geschehen

von
von Chy

Zitiert von: Cy
Zitiert von: Kaiser
Wenn die Geschichte stimmt, wende Dich an die Krankenkasse als Beitragseinzugsstelle.

Danke aber von Anfang an schon geschehen

Experten-Antwort

Hallo Nancy,

hier sollten Sie sich zunächst an Ihre zuständige Krankenkasse in Ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag wenden. Alternativ können Sie sich auch an den Betriebsprüfdienst Ihres Rentenversicherungsträgers wenden. Hinsichtlich der Beweisbarkeit des Sachverhalts sollten Sie dann möglichst auch gleich entsprechende Aussagen der anderen (begünstigten) Person beifügen.

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