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nicht ausgefüllte Lebensbescheinigung

von eber02.04.2010 | 10:35
3822 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, kennen sie sich in den Betriebsrenten aus. Ich bekomme außer der RV mit Lebenserhaltungskosten noch zwei Betriebsrente. Ich lebe seit halbes Jahr in SOA und habe mich ordnungsgemäß in Deutschland abgemeldet. Die zwei Betriebsrenten wurden von dem Kukuksmann geklaut und dahinter steckt die EX mit ihren Rechtbeistand. Die eine Betriebsrentestelle hat mir zweimal schon geschrieben wegen dieser Bescheinigung. Diese Rentestelle habe ich aufgefordert mir zu antworten und bis heute kene Antwort. Was passiert, wenn ich die Bescheinigung nicht ausfüllen lassen und nicht wegschicke. Bekommt die EX oder ihren Rechtbeistand das Geld ja oder nein. Muß die EX zum Sozialämter betteln wegen Geld. Die EX hat genug Geld wo die Ämter nicht wissen. Sind die Renterträger Datenmißbrauch zumachen, wen Rechtbeistände Anfragen wegen Adressen machen ja oder nein. Ich habe einen Brief hier liegen von deren Rechtbeistand, ist am 18,2,10 abgeschickt und am 1,3,10 als einfachen Brief bekommen. Es stanten lauter netten Sachen bis anstiftung zum Mord drinnen. Wo hat diese Rechtbeistand meine SOA Adresse her, ich habe nur den drei Rententräger gegeben. Ist das Datenschutzmißbrauch oder nicht. Besten Dank für ihre Mühe. Mit freundlichen Gruß eber

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "KSC".

9 Antworten

Schadeam 02.04.2010 | 17:24
Und woher soll jetzt irgendeiner im Forum wissen, woher Ihre EX Ihre Anschrift weiß? Und wer hier soll wissen, ob irgendeine Stelle eine Auskunft gegeben hat, die sie nicht hätte geben dürfen? Und von was die EX lebt, ist uns allen hier so lang wie breit... Auf diese "tollen Fragen" werden Sie im Forum keine Antwort erhalten, zumindest nicht eine Antwort, die Sie weiterbringt.
WAHRSAGERam 02.04.2010 | 23:54
Wenn die Glaskugel repariert ist, können wir mit der WAHRSAGEREI beginnen.
eberam 03.04.2010 | 06:35
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ihnen Fragen gestellt, die den Betreff hauptsächlich betreffen. Wann ist die Glaskugel wieder im Einsatz oder nicht. Euch fehlen noch die Thaigeisterhäuser für die guten oder bösen Geister. Den guten Geister gibt man Alk und den Bösen gibt man Wasser. Können sie die Fragen beantworten oder nicht. Bitte um baltige Antwort. Gruß eber
eberam 03.04.2010 | 14:54
Sehr geehrte ????, die Antwort hat mich zu 60% bestätigt. Ich habe drei Rententräger, A:RV und B:2x Betriebsrente. Sind die drei Rententräger untereinander vernetzt, ja oder nein?. Wenn ich der RV eine ausgefüllte Lebensbescheinigung per Email schicke, werden die zwei Betriebsrentestelle benachritigt ja oder nein?. Wird der Datenschutz nicht übergangen oder doch?. Werden von den Betriebsrentestellen die Renten eingefroren oder eingestellt?. Die zwei Renten betragen zusammen 350€ in der Bananenrepublik, ist das für einen viel Kohle (Geld). Können sie meine Fragen beantworten oder nicht?. Gruß eber
???am 03.04.2010 | 13:59
Wenn Sie die Lebensbescheinigung nicht ordnungsgemäß zurückschicken, wird die Rentenzahlung eingestellt. Ihre Ex wird dann sicher dafür sorgen, dass alle drei Leistungsträger von Ihrem "Tod" erfahren. Aber dann bitte nicht hier beschweren.
KSCam 03.04.2010 | 17:52
Nein, die Träger sind nicht vernetzt. Nein, die DRV benachrichtigt die Betriebsrente nicht. Ja, der Datenschutz wird eingehalten. Ob die Betriebsrente eigefroren wird, weiß kein Mitarbeiter der DRV. Ja ich konnte Ihre Fragen beantworten. Sind Sie nun zufrieden? Schöne Ostern!
Bertam 06.04.2010 | 09:41
Wenn Sie eine ausgefüllte Lebensbescheinigung per e-mail schicken, wird diese im Normalfall nicht anerkannt, sondern nur im Original.
eberam 06.04.2010 | 11:24
Hallo, die RV hat die ausgefüllte Bescheinigung an erkannt und bearbeitet. Eine Frage: was ist der Unterschied zwischen FAX und Email. Die Briefe dauern mindest 15Tage oder länger. gruß eber
Romanam 06.04.2010 | 12:49
Hallo eber, sie fragten nach dem Unterscheid zwischen einem Fax und einer E-Mail. Also das ist eigentlich ganz einfach : Fax Ein Fax ist ein Schriftstück das über das sogenannte Faxgerät, meist kombiniert mit einem sog.Telefon, an einem gewünschten Empfänger via Datenübertragung übermittelt wird. Man erhält dann das Schriftstück ausgedruckt in den Händen. E-Mail Eine Email wird über das sogenannte Internet verschickt. Man benötigt hierzu einen sog.E-Mail Account. Eine EMail wird auch als elektronischer Brief bezeichnet.Man benötigt das sogenannte Internet um sowohl die EMail zu schreiben und zu versenden, als auch eine EMail zu empfangen. Der grosse Unterscheid ist, das man bei einem Fax ein Schriftstück in den Händen hält, und man da nachvollziehen kann, das das Fax von einer bestimmten Nummer versendet wurde , das heisst man kann es nachvollziehen. Eine Email kann jeder in jedem Namen schreiben, man kann sich so viele Email Accounts wie man möchte, erstellen. Hoffe sie habebn so ein bisschen den Unterschied zwischen den beiden Begriffen verstanden, ansonsten, wenn noch Fragen offen sind, einfach mal googeln.
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