Hier bewegen Sie sich in den Tiefen der Rentenberechnung.
Bei Interesse lesen Sie sich doch einfach die Rechtliche Arbeitsanweisung zu § 72 SGB VI durch:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_72R0&id=§ 72 Grundbewertung 5 256