Ich verstehen leider nur Bahnhof...
Nachdem mein Vater von der Krankenkasse aufgefordert wurde, einen Rentenantrag zu stellen bewilligte man ihm lediglich Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt.
In der Ablehnung des Widersruchs steht nun:
"Der Widerspruch ist wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Der Bescheid ... bezieht sich auf den Regelungsgehalt der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung...
Da eine Entscheidung, inwieweit volle Erwerbsminderung anzunehmen ist, im angefochtenen Bescheid nicht getroffen wurde, sind Sie nicht beschwert.
Hätte ich gar keinen Widerspruch einlegen sollen, um meinen Vater zur vollen Erwerbsminderungsrente zu verhelfen, oder wie ist das gemeint???
Kann mir bitte jemand bei der Übersetzung in eine für einen kranken Renter veständliche Form helfen? Vielen Dank