Vielen Dank an W*lfgang für die Ausführungen. Alle Versicherungszeiten in EU-Mitgliedstaaten werden für die Prüfung Ihrer jeweiligen Rentenansprüche aus Frankreich, Deutschland und Dänemark zusammengerechnet. Jeder Staat zahlt dann nach seinen Rechtsvorschriften eine anteilige Rente aus. Die Zeitpunkte des Rentenanspruchs richten sich nach dem jeweiligen nationalen Recht.
Als EU-Bürger stehen Ihnen die selben Rentenansprüche wie einem Deutschen zu.
Da bei Ihnen drei Staaten beteiligt sind, empfehle ich Ihnen, sich bereits rechtzeitig vor Rentenantragstellung an Ihren französischen Versicherungsträger zu wenden mit der Bitte, die deutschen Versicherungszeiten beim zuständigen Träger in Deutschland zu erfragen. Die Übersicht über die französischen und dänischen Zeiten soll Ihr französischer Träger bitte bei der Anfrage mit übersenden, da jeder Staat Kenntnis von den Versicherungszeiten aller beteiligter Staaten benötigt. Wenn diese Angaben bei allen Trägern frühzeitig vorliegen, beschleunigen Sie die Dauer Ihres Rentenverfahrens.