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Experten-Antwort

nicht eu rente

von K-H. Lehmann25.05.2014 | 13:14
1006 Ansichten
4 Antworten

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was muss ich machen bzw. an wen wenden, wenn ich einmal in der schweiz gearbeitet habe?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Danke KSC. Herr Lehmann, am besten lassen Sie über eine Beratungsstelle der DRV. eine Kontenklärung einleiten. Im Rahmen der Kontenklärung werden alle maßgeblichen Auslandszeiten abgefragt. Der Deutsche RV-Träger setzt sich dann in der Regel mit dem ausl. Träger , mit dem Ziel der Übermittlung der ausl. Rentenzeiten in Verbindung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Mizzyam 25.05.2014 | 13:33
Sie können sich auf der Seite der AHV/IV informieren:https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß Mizzy
Mizzyam 25.05.2014 | 13:35
Entschuldigung war der falsche Link: http://www.ahv-iv.info/
KSCam 25.05.2014 | 13:43
Unter www.ahv.ch können Sie sich Informationen über die CH Rente abrufen, dort können Sie auch einen CH Kontoauszug anfordern. Oder Sie schreiben an die Schweizerische Ausgleichskasse, PF 3100, CH1211 Genf Durch die bilateralen Verträge, die die Schweiz 2002 mit der EU geschlossen hat ist die Schweiz rententechnisch quasi als EU Staat zu betrachten. Somit erhalten Sie später mal eine extra Rente aus CH, zählen die CH Jahre mit wenn es in D um Mindestzeiten geht, gilt ein Rentenantrag in D auch als Antrag in CH, usw. Weiteres teilt Ihnen jede DRV Beratungsstelle im Gespräch mit, nicht jeder Berater kennt zwar speziell das CH Recht (muss man ja auch in Thüringen, MeckPomm oder Bremen nicht unbedingt kennen) aber, wie gesagt: es gelten die normalen Regelungen in der EU.
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