Hallo 123,
wenn Sie ohne Meldung arbeitslos waren und zum Beispiel eine längere Reise unternommen haben, haben Sie in dieser Zeit eine Lücke in Ihrem Versicherungskonto.
Übergänge von Schule zu Studium können hingegen als sogenannte Übergangszeit in Ihrem Versicherungskonto berücksichtigt werden, wenn sie nicht länger als 4 Monate andauern.
Bei einer Studienpause kommt es darauf an, um was für eine Art von "Pause" es sich handelt: Die Semesterferien während eines Hochschulstudiums gehören bei bestehender Immatrikulation zur Studienzeit und werden als Anrechnungszeit in Ihrem Versicherungskonto berücksichtigt. Die Zeit einer Beurlaubung vom Studium bei fortbestehender Immatrikulation kann ebenfalls als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, wenn das Studium weiterhin Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Wenn sie Ihr Studium hingegen unterbrechen und sich exmatrikulieren lassen, kann diese Zeit regelmäßig nicht rentenrechtlich berücksichtigt werden. Ich empfehle Ihnen, die Zeiten der Studienpausen durch Ihren Rentenversicherungsträger prüfen zu lassen.
Zeiten einer schulischen Ausbildung und des Studiums werden insgesamt höchstens bis zu 8 Jahre als Anrechnungszeiten berücksichtigt.