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Experten-Antwort

Nicht gemeldet

von 12311.06.2019 | 01:02
73 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, Ich (28 Jahre) habe mich derzeit etwas mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigt. Ich hatte bisher immer wieder Zeiten, in denen ich mich trotz Arbeitslosigkeit nicht gemeldet habe. Dabei handelt es sich meistens um Zeiträume von einigen Monaten. Das sind zumeist Zeiten wie längere Reisen, Übergänge von Schule zu Studium, Studienpause etc. Ich Frage mich nun wie dies gehandhabt wird. Zeiten ohne Beiträge und ohne Meldung ans Amt. Ich bedanke mich für die Hilfe.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 11.06.2019 | 09:46

Hallo 123,

wenn Sie ohne Meldung arbeitslos waren und zum Beispiel eine längere Reise unternommen haben, haben Sie in dieser Zeit eine Lücke in Ihrem Versicherungskonto.

Übergänge von Schule zu Studium können hingegen als sogenannte Übergangszeit in Ihrem Versicherungskonto berücksichtigt werden, wenn sie nicht länger als 4 Monate andauern.

Bei einer Studienpause kommt es darauf an, um was für eine Art von "Pause" es sich handelt: Die Semesterferien während eines Hochschulstudiums gehören bei bestehender Immatrikulation zur Studienzeit und werden als Anrechnungszeit in Ihrem Versicherungskonto berücksichtigt. Die Zeit einer Beurlaubung vom Studium bei fortbestehender Immatrikulation kann ebenfalls als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, wenn das Studium weiterhin Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Wenn sie Ihr Studium hingegen unterbrechen und sich exmatrikulieren lassen, kann diese Zeit regelmäßig nicht rentenrechtlich berücksichtigt werden. Ich empfehle Ihnen, die Zeiten der Studienpausen durch Ihren Rentenversicherungsträger prüfen zu lassen.

Zeiten einer schulischen Ausbildung und des Studiums werden insgesamt höchstens bis zu 8 Jahre als Anrechnungszeiten berücksichtigt.

Experten-Antwortam 12.06.2019 | 15:23

Guten Tag 123,

der Antrag auf Kontenklärung ist in diesem Zusammenhang das richtige Stichwort.

Denn im Rahmen einer Kontenklärung wird der Versicherungsverlauf geprüft und Sie können eventuell fehlende rentenrechtliche Zeiten, wie z.B. Zeiten des Schul-, Fach- bzw. Hochschulbesuchs geltend machen.

Dazu empfiehlt es sich zunächst einen Versicherungsverlauf vom Rentenversicherungsträger anzufordern.

Dies können Sie auch online erledigen:

LINK zu den ONLINE-Diensten der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/

Nach Erhalt des Versicherungsverlaufes sollten Sie diesen prüfen.

Danach sollten Sie die zu ergänzenden Zeiten bzw. Sachverhalte im Antrag auf Kontenklärung angeben.

Auch diesen Antrag können Sie online bei der Deutschen Rentenversicherung stellen:

LINK dorthin:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/01a_konto_antraege/konto_antraege_index_node.html

Alternativ können Sie diesen Antrag auch in einem persönlichen Beratungsgespräch in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle aufnehmen lassen:

LINK zur Suche einer Auskunfts- und Beratungsstelle:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

3 Antworten

Kaiseram 11.06.2019 | 05:18
Ganz einfach! Das sind Lücken in Deinem Versicherungsverlauf.
123am 12.06.2019 | 15:01
Hallo, vielen Dank für die Antwort. So wie ich dass verstehe, sollte ich demnach einen Antrag auf Kontenklärung stellen? Ich kenne mich in dieser Thematik nicht gut aus.
123am 12.06.2019 | 15:01
Hallo, vielen Dank für die Antwort. So wie ich dass verstehe, sollte ich demnach einen Antrag auf Kontenklärung stellen? Ich kenne mich in dieser Thematik nicht gut aus.
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