Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenChris Ausführungen scheinen durchaus sehr plausibel, wobei ich als Vertreter der Rentenversicherung keine weiteren Erläuterungen zum Ermessen bei der Krankenkasse geben kann.
Betroffen scheinen in der Folge in erster Linie Versicherte, die durch einen späteren Rentenbeginn zu geringeren Rentenabschlägen gelangen können, vom Alter her heute eher zwischen 60 und 65 Jahre alt sind.
Nach meiner Einschätzung kommt die Krankenkasse von sich aus eher nicht auf eine Ermessensaus-übung. Es wird schon ein Gespräch bzw. Antrag des Versicherten bei der Krankenkasse erforderlich sein.
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