Nicht Verwertbarkeit und Darlehen

von
Peter

Folgendes habe ich gelesen:

(5) Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nach Maßgabe des Betriebsrentengesetzes sind grundsätzlich nicht verwertbar (§§ 2 und 3 BetrAVG). Dies gilt unabhängig vom gewählten Durchführungsweg (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds) und unabhängig davon,ob die betriebliche Altersversorgung über den Arbeitgeber oder über Entgeltumwandlung finanziert wurde.

klingt gut aber.......

(8) Ist ein sofortiger Zugriff auf berücksichtigungsfähige Vermögenswerte nicht möglich, sind gegebenenfalls Leistungen in Form von Darlehen nach Maßgabe des § 23 Abs. 5 SGB II zu zahlen.

Das heißt im Klartext, nicht verwertbar aber das AlG II wird nur als Darlehen gezahlt.

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

und weiter........

(1) Grundsätzlich ist ein als Altersvorsorge durch das Altersvermögensgesetz gefördertes Vermögen ("Riester"-Anlageformen) eigenständig privilegiert. Geschützt sind die geförderten Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeiträge und Zulagen) sowie die Erträge hieraus.

2.3 Sonstige Altersvorsorge (1) Zusätzlich zu dem Grundfreibetrag nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 wird
● dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, ● dessen Partner (der auch nicht erwerbsfähig sein kann), ● dem erwerbsfähigen minderjährigen Kind nach Vollendung des 15. Lebensjahres ein Freibetrag in Höhe von 250 € je vollendetem Lebensjahr, max.16.250 €, für geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen,eingeräumt (ausgenommen "Riester-Anlagen").

Eine klare Privilegierung der Riester Anlage gegenüber Betriebsrenten oder Rürup Anlagen.

Bitte klären Sie mich auf.

Danke

Experten-Antwort

Ihre Anfrage zielt offenbar auf die Gewährung von Arbeitslosengeld 2 ab. Ob und in welchem Umfang Altersvorsorgeersparnisse auf das Arbeitslosengeld 2 angerechnet werden dürfen. Dazu ist zunächst einmal zu unterscheiden, ob es sich bei der Altersvorsorge um geförderte bzw. ungeförderte Produkte handelt.

Geförderte Altersvorsorgeprodukte in diesem Sinne sind die Riester-Rente, die Rürup-/Basis-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Ungeförderte Altersvorsorgeprodukte sind sonstige Produkte die der Altersvorsorge dienen.

A) geförderte Produkte

~ Riester-Rente:
Das angesammelte Altersvorsorgevermögen einschließlich der Zulagen und Erträge ist bei Einzahlungen höchstens in Höhe der geförderten Altersvorsorgebeiträge (2100 Euro in 2008) von der Anrechnung ausgeschlossen (§12Abs.2 Nr.2 SGB II). Dies gilt allerdings nur solange das Kapital nicht vorzeitig ausgezahlt, also schädlich verwandt wird.

~ Rürup-/Basis-Rente:
Bei dieser Form der Altersvorsorge schließt der Sparer einen Zugriff auf das Kapital vor Rentenbeginn aus steuerlichen Gründen im Vertrag mit dem Anbieter aus, so dass auch im Fall der Arbeitslosigkeit ein Rückgriff auf dieses Altersvorsorgevermögen und somit eine Anrechnung nicht möglich ist.

~ Betriebliche Altersvorsorge (BAV):
Da ohne Eintritt eines gesetzlich vorgesehenen Leistungsfalls keine Leistungen der BAV gezahlt werden können, kommt auch eine Anrechnung nicht in Frage. Soweit aber Ansprüche aus der BAV bei Ausscheiden aus dem Betrieb abgefunden werden ( z.B. wegen Kleinstbetragsrente), muss dieses Kapital bei der Gewährung von Leistungen wie Arbeitslosengeld 2 berücksichtigt werden.

B) ungeförderte Produkte:

Daneben können weitere Ansprüche auf Altersvorsorge vor einer Anrechnung geschützt werden, wenn vor Eintritt des Leistungsfalles für das Arbeitslosengeld 2 eine vertragliche Zusatzvereinbarung geschlossen wird (§12Abs.2 Nr.3 SGB II, § 165 Abs.3 Versicherungsvertragsgesetz), nach der eine Verwertung vor Eintritt des Ruhestandes ausgeschlossen wird. Diese Regelung ist auf einen Betrag von 250 Euro je Lebensjahr (höchstens 16.250 Euro) begrenzt.

Konkrete Fragen zur Berechnung des Arbeitslosengeldes 2 sowie der Gewährung von Darlehen bitten wir direkt mit der für dessen Festsetzung zuständigen Behörde in Ihrer Region zu klären.

von
Peter

Danke für Ihre Antwort.

Ich werde mich mit dem Sachverhalt an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden.

Schade finde ich das solche einfachen Fragen die nicht nur ALG II sondern die künftige Rentensituation betreffen nicht wirklich beantwortet werden können.

Stattdessen wird man an andere Behörden weiterverwiesen.

Ich möchte nur an die gestrige Monitor Sendung erinnern die sich mit dem Kenntnisstand der Anrechnung der Riester Rente im Rentenalter bei ALG II beschäftigte.

von
dirk

Die einzige wirklich und mit Sicherheit geschützte Altersvorsorge scheint mittlerweile Omas Sparstrumpf zu sein!

von
Antonius

Vergessen Sie bitte nicht, dass staatliche Fürsorgeleistungen wie ALG_II oder Sozialhilfe aus Steuergeldern finanziert werden. Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass man zunächst seine eigenen finanziellen Mittel aufbraucht, bevor der Staat einspringt. Deshalb kann ich auch die ganze Aufregung um die eventuelle Anrechnung der Riester-Rente auf eine Alters-Grundsicherungsleistungen
nicht verstehen. Meine BU-Rente wird schließlich, genau wie fast jedes andere Einkommen und Vermögen, auch auf meinen ALG_II-Anspruch angerechnet - und das völlig zu recht !
Wäre das nicht so, dann würde sich so mancher Sozialhilfeempfänger mit eigenem Vermögen besser stehen, als ein Arbeitnehmer oder Rentner ohne eigenes Vermögen.

MfG

von
Peter

Ich verstehe auch nicht warum soviel Aufregung um die Riester Rente gemacht wird.

Jedoch bin ich der Meinung das man eine bestimmte Rechtssicherheit bezüglich der Verwertung und Anrechnung von Altersvorsorge bei Bedürftigkeit haben sollte. Ich sorge für mein Alter vor und sollte deshalb nicht schon in der Ansparphase bestraft werden.
Der Gesetztgeber hat ja die Altersvorsorge die nicht verwerbar ist ja auch geschützt.

Bloß die erwähnte Textstellen sind nicht klar.

Bitte nochmals die von mir erwähnten Textstellen durchlesen.

von
dirk

Erst einmal: Sie haben Recht.
Aber sollte nicht ein Unterschied zwischen dem, der Erwerbseinkommen erziehlt und vorgesorgt hat zu dem, der nichts davon getan hat, bestehen?
Denkbar wäre en Freibetrag, wie es ihn heute schon beim ALG2 und Erwerbsenkommen besteht?

Steuergelder fließen auch heute schon in die Renten ein, auch in die BU Renten.

von
Peter

Ja sie haben recht.

Die neue losgetretene Riesterdiskussion zeigt wie gut unserer Sozialstaat funktioniert.

Ich kann nicht dem Bürger zuerst sagen das er stärker für sein Alter vorsorgen muß.
Gleichzeit aber wie es Monitor getan hat nach dem Motto:"Nimm es dem Staat und gib es dem Armen" auf ein Schlupfloch hinweisen.

Die Rentenversicherung müsste z.B. beim Arbeitsbeginn viel besser informieren und den Leuten klarmachen das z.B. eine Teilzeitbeschäftigung nicht ausreicht. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssten runtergeschraubt werden und die Differenz in einer nach eigener Wahl der Altersvorsorge investiert werden.
Das Umlageverfahren ist mit Sicherheit nicht schlecht aber die Umstände haben sich geändert.

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