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in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es sogenannte Beitragszeiten. Zu diesen Beitragszeiten gehören neben Pflichtbeitragszeiten auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen. Treffen in einem Monat eine Beitragszeit mit sog. beitragsfreien Zeit (z.B. Schulausbildung) zusammen, handelt es sich um eine beitragsgeminderte Zeit.
Als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen zählen Kalendermonate, die nicht beitragsgeminderte Zeiten sind. Es handelt sich also um Monate, in denen es nicht zu einem Zusammentreffen mit beitragsfreien Zeiten (wegen Schulausbildung, Mutterschutz, etc.) kommt.
Sofern Sie Fragen zu Ihrer Rentenauskunft oder Ihrem Rentenbescheid haben, empfehlen wir Ihnen, sich in einer unserer örtlichen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.