http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/66902/rente_bei_altersteilzeit
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http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/66902/rente_bei_altersteilzeit
So ganz verstehe ich den Artikel leider nicht, ich denke jedoch, dass es sich hierbei um die Bewertung der beitragsfreien Zeiten, also Schul- und Studienzeiten handeln wird. (vgl. § 74 S.4 SGB VI).
Was das ganze jedoch für eine Auswirkung speziell für Altersteilzeitverträge haben soll, kann ich nicht verstehen.
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