Ist es richtig, das meine Ausbildungszeit nicht mehr bei der Rente angerechnet werden soll,
da ich ATZ in Anspruch genommen habe?
Gelesen in der VDK-Zeitung Februar 2014.
Was soll eine ATZ, die jemand im Alter in Anspruch nimmt mit der Lehre, die Sie als junger Mensch gemacht haben zu tun haben?
Entweder der VdK Artikel ist totaler Blödsinn oder Sie haben etwas total falsch verstanden?
Hier geht es offensichtlich um die Bewertung von Schul- und Studienzeiten.
Der VdK ist der Ansicht, dass es einen Vertrauensschutz auf den Rechtsstand bei Abschluss der Altersteilzeit geben sollte.
So ganz verstehe ich den Artikel leider nicht, ich denke jedoch, dass es sich hierbei um die Bewertung der beitragsfreien Zeiten, also Schul- und Studienzeiten handeln wird. (vgl. § 74 S.4 SGB VI).
Was das ganze jedoch für eine Auswirkung speziell für Altersteilzeitverträge haben soll, kann ich nicht verstehen.
Der VDk möchte scheinbar erreichen, dass nicht der Rechtsstand bei Rentenbeginn maßgebend ist, sondern der Rechtsstand bei einem vorher eingetretenen, nach deren Meinung, schutzwürdigen Ereigniss. In diesem Falle der Abschluss der ATZ. Nur wo beginnt das und wo endet das?
...den Link wollte ich auch gerade posten. Wieder mal eine Aktion des VdK, um seinen Mitgliedern zu zeigen, wofür die Beiträge 'sinnvoll' eingesetzt werden.
Dass es gesetzliche Veränderungen/Verschlechterungen in der ATZ-Phase gegeben hat, ist ja nicht neu. Vielleicht greifen die auch noch die Nichtmehrbewertung der Alo-Zeiten ohne Leistungsbezug ab 1998 aus alten 'Vorruhestandsverträgen' auf (achnee, das wurde ja bereits abgeschmettert ;-)
Erst Recht müssten die (postiven) Veränderungen bei der Rente auf den Zeitpunkt ATZ-Vertrag negiert werden, kein 'Mütterrente', keine abschlagsfreie Rente - so im Hinblick auf Generationengerechtigkeit und stabile Renten ...ok, im VdK dürften U80-Mitglieder keine große Rolle spielen, Zukunftsthemen daher keine Priorität haben ;-)
Gruß
w.