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Experten-Antwort

Nichtanrechnung von Eckpunkten

von Reichgruber Konrad28.05.2014 | 15:15
888 Ansichten
3 Antworten

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bin seit Dezember 2012 voll Erwerbsunfähig. 100% Schwerbehinderung wurde anerkannt. Nach Ende der Altersteilzeit am 28.02.2014 stellte ich am 01.03.2014 den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente, die auch ab 01.03.2014 bewilligt wurde. Die Eckpunkte wurden mir zur Rentenberechnung nur bis 31.07.2013 anerkannt. RV-Beiträge wurden jedoch gezahlt bis 28.02.14. Soll ich den Rentenbescheid anfechten? Muß der RV-Träger die RV-Beiträge ab 01.08.2013 erstatten, wenn schon kein Leistungsanspruch daraus erstanden ist? Wer kann hier mir einen Rat geben?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.05.2014 | 10:27

Ich würde Ihnen raten mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Rücksprache zu halten.

Dieser kann Ihnen am allerbesten eine Auskunft geben, da dieser Einblick in Ihr Versicherungskonto hat.

2 Antworten

oder soam 28.05.2014 | 16:37
Bei EM werden Entgeltpunkte nur bis zum Eintritt des Leistungsfalls gerechnet, dieser liegt offenbar im Juli 2013 (siehe Bescheid) - wandeln Sie gleich die EM-Rente in eine Altersrente um, dann nehmen sie den (Nicht)Abschlag aus der EM-Rente in die Altersrente mit und erhalten auch alle Werte, die einbezahlt wurden bis 02/2014...! Ganz einfach!
Hubert Kam 28.05.2014 | 19:33
Von wem haben Sie denn den Bescheid erhalten? Können Sie die Person nicht anrufen? Wenn nur die Zeiten bis zum Juli 2013 berücksichtigt wurden scheint dies auch der Monat zu sein in dem die Erwerbsminderung eingetreten ist und nicht wie von Ihnen angegeben im Dezember 2012. Die Rente begann dann am 01.03.2014 weil Sie die Rente in diesem Monat (zu spät) beantragt haben. Die späteren Zeiten spielen dann bei der nachfolgenden Altersrente wieder eine Rolle. Aber wie schon gesagt:Genaues erfahren sie bei Ihrem Berater der Rentenversichrrung.
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