Hallo JackBrown,
wie in den vorstehenden Beiträgen bereits ausgeführt wurde, kämen -soweit ein Rentenanspruch nicht oder in zu geringer Höhe besteht - nach derzeitiger Rechtslage Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe/Grundsicherung in Frage. Diese Leistungen werden allerdings prinzipiell nur bei bestehender Bedürftigkeit gezahlt.
In welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen diese (oder dann vergleichbare) Leistungen jedoch in „ferner Zukunft“ (zum Zeitpunkt Ihres theoretischen Renteneintritts) gezahlt werden können, entzieht sich leider meiner Kenntnis…