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Experten-Antwort

Nichts für die Rente getan - was passiert?

von JackBrown20.11.2014 | 10:52
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13 Antworten

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Hallo, ich habe mal eine rein theoretische Frage: Was ist wenn man selbstständig als Einzelunternehmer ist (nur 3 Jahre Duale-Ausbildung hatte) und bis zur Rente nichts für die Rente getan hat? Greift dann der Staat ein, sprich gibt es dann eine Mindestrente/Sicherung/Hartz 4 oder wie verhält sich das? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo JackBrown,

wie in den vorstehenden Beiträgen bereits ausgeführt wurde, kämen -soweit ein Rentenanspruch nicht oder in zu geringer Höhe besteht - nach derzeitiger Rechtslage Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe/Grundsicherung in Frage. Diese Leistungen werden allerdings prinzipiell nur bei bestehender Bedürftigkeit gezahlt.

In welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen diese (oder dann vergleichbare) Leistungen jedoch in „ferner Zukunft“ (zum Zeitpunkt Ihres theoretischen Renteneintritts) gezahlt werden können, entzieht sich leider meiner Kenntnis…

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12 Antworten

oder soam 20.11.2014 | 11:06
- Mindestrente: nein (evtl. Regelaltersrente, wenn 5 Jahre / 60 Monate mit Beitragszeiten vorliegen) - Anspruch in Relation zur Einzahlung im Verhältnis zu allen anderen Beitragszahlern - Arbeitslosengeld II (Hartz4): ggf. ja - Sozialhilfe/Grundsicherung alternativ zu Hartz4: ggf. ja Auch die Kosten Ihrer Heimunterbringung geht dann auf Kosten der Allgemeinheit und Ihrem Zimmernachbarn (Selbstzahler, der sein Vermögen einsetzt) können Sie dann schön eine Nase drehen... Aber Sie sind/waren ja hoffentlich erfolgreicher Selbständiger und können dann als Privatier Ihren Lebensabend selbst bestreiten...!
Achillam 20.11.2014 | 12:03
Nicht ganz, falls Sie Kinder haben werden die Ihre Heimkosten bis zu einer bestimmten Grenze zahlen müssen.
Zukunftsratam 20.11.2014 | 12:09
Wenn Sie ernsthaft vorhaben, ohne Erspartes in Rente zu gehen und dann auf Sozialhilfeniveau zu leben, dann wird Sie niemand daran hindern. Sollten Sie aber wie schon von Vorrednern erwähnt, als Selbständiger erfolgreich sein und Kapital / Immobilien, was auch immer besitzen, wird der Antrag auf Grundsicherung abgelehnt werden, weil zuerst Vermögen verwertet werden muss. Im Fall der eventuellen Pflegebedürftigkeit mit Heimunterbringung würde, wie schon erwähnt, auf Einkommen und Vermögen ihrer eventuellen Kinder zurückgegriffen. Ihre eventuellen Kinder könnten sich dagegen schützen, indem sie ihr eventuelles Vermögen (das der Kinder jetzt) rechtzeitig vor Ihrer (eigenen) Pflegebedürftigkeit in geschützte Altersvorsorgeprodukte investieren. Also ganz im Gegensatz zu Ihnen selbst ;) Alles ziemlich hypothetisch. Ich persönlich möchte nicht mit der Gewissheit leben, im Alter ein Sozialfall (oder eben zunächst Privatier bis zum endgültigen Verbrauch des evtl. Vermögens) zu sein. Aber wie gesagt, entscheiden Sie selbst.
Wolfgang Starckam 20.11.2014 | 13:26
Das ist die beste Kapitalanlage, die es überhaupt gibt. Vorausgesetzt, sie sind ein bescheidener oder genügsamer Mensch und es reicht ihnen, wenn man ihre Unterkunft und einen angemessenen Lebensunterhalt bezahlt.
dereinfachemichelam 20.11.2014 | 14:16
Hallo Die meisten einfachen Michel mit Normalem Einkommen "von HEUTE" werden bei Kosten für ein Altenheim mit bisschen Pflege in Höhen von circa 2000 € und mehr, alle vom Sozialamt was dazubekommen! MÜSSEN. Vielleicht sollte man wirklich alles, heute Bei gesund aufbrauchen. Leben sie heute! Ich sehe die 6 und mehr Bett Schlafsäle im Altenheim von übermorgen schon vor mir. (Alles stinkt nach Pisse!) übrigens die Kinder haben Freibeträge! und nur Spitzenverdiener müssen für ihre Eltern Haften......
JackBrownam 20.11.2014 | 18:46
Vielen Dank für die zahlreichen und aufschlussreichen Antworten. Ca. 40 Jahre habe ich noch ungefähr bis zu Rente vor mir. Ich möchte schon was tun, wollte aber nur zur Sicherheit alle Eventualitäten mal durchgehen. Wie gesagt das ist nicht mein Ziel. Aktuell befindet sich meine Selbstständigkeit noch im Aufbau. Ich finde den Anfang etwas heftig da man ja alleine 360 € gesetzliche Krankenversicherung aufbringen muss und noch weitere Verbindlichkeiten hat. Das funktioniert jetzt auch seit einem Jahr einigermaßen. Nur um einen ernsthaft relevanten Vorsorgebeitrag konstant im Monat zurückzulegen zu können, muss ich noch ein paar Stunden mehr im Monat arbeiten dürfen. :) Ich habe mal gehört wie auch hier in diesem Verlauf das man rund 5 Jahre "fest angestellt gearbeitet" haben muss (Abgaben), um einen Anspruch von X zu haben? Zählt dazu auch die Zeit der Ausbildung? Wenn ja darf zwischen diesen 3 Jahren und einem eventuellen neuen angestellten Verhältnis eine unbestimmte Zeit liegen oder werden die 3 Jahre irgendwann wieder ungültig wenn man nichts in den Topf zahlt? Einen schönen Abend allen.
KSCam 20.11.2014 | 19:16
Die (duale) Ausbildung zählt dann bei den 60 Monaten mit, wenn Ihnen in dieser Zeit Rentenbeiträge als Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen wurden. Das sehen Sie aus Ihren Lohnbelegen, Rentenunterlagen, etc. oder dann wenn Sie sich einen Versicherungsverlauf kommen lassen. Haben Sie damals nichts eingezahlt, zählt es auch mit 0 Monaten.
W*lfgangam 20.11.2014 | 19:31
Hallo JackBrown, diese 5 Jahre sind die so genannte Mindestversicherungszeit, um überhaupt einen Rentenanspruch (Regelaltersrente, für Sie aktuell ab 67) zu haben ...keine/zu wenig Beiträge, keine Rente. Je nach dem, wann Ihre duale Ausbildung zeitlich liegt, könnte sie beitragsfrei oder auch beitragspflichtig gewesen sein (siehe KSC). So genannte Lücken zwischen Rentenzeiten sind ohne Belang (außer, dass da natürlich keine Rentenzuwächse entstehen können ;-) ...eine Verfallswirkung gibt es deswegen nicht. Zur Not können Sie immer noch fehlende Monate 1-2-3-4 Jahre vor Rentenbeginn mit freiwilligen Beiträgen auffüllen, um dann zum Rentenbeginn die erforderliche Wartezeit (übersetzt: Mindestversicherungszeit für die jeweilige Altersrentenart) zu erreichen. Tipp: machen Sie mal 'demnächst' einen Beratungstermin in der nächsten Beratungsstelle fest, da werden alle Ihre Fragen/auch die ungestellten durchleuchtet. Gruß w.
=//=am 21.11.2014 | 10:10
Sofern Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit nicht Kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, können Sie auch die Versicherungspflicht nach § 4 Abs. 2 SGB VI beantragen. Schon deshalb sollten Sie sich unbedingt von der DRV beraten lassen. Denn mit Pflichtbeiträgen können Sie auch die Anwartschaft für eine Erwerbsminderungsrente oder eine med. Reha-Maßnahme erhalten. Man weiß ja nie.... Oder Sie können - zur Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren - auch freiwillige Beiträge zahlen. Ab 2015 sinkt der Mindestbeitrag auf mtl. 84,15 EUR.
Karl-Heinz Dittmannam 21.11.2014 | 10:46
Auch wenn mein Beitrag nicht unbedingt zum Thema passt, möchte ich als Frührentner so viele Menschen wie möglich auf ein Sonderthema, welches immer noch bewusst von den "Mainstream-Medien" verschwiegen wird, aufmerksam machen: Beantragen Sie jetzt für einmalig nur 100 EURO (zahlbar seit dem 19.11. sogar mit PayPal) die "EU-Sofort-Rente" und erhalten dafür monatlich 3.000 EURO: www.eu-pension.com Eine Deutsche Registrierungsanleitung finden Sie dazu unter www.wec-monitor.com wo Sie auch interessante Hintergrundinformationen nachlesen können. Sollten Sie sich registrieren, geben Sie bitte bei "Recommendation" meine Kundennummer e2352164715 an. Ich empfehle diese neue Rentenart vordergründig, da sie einzigartig ist und ganz nebenbei können Sie auch durch aktive Weiterempfehlung lukrative Provisionen erhalten, welche für mich eher sekundär sind. Mit freundlichen Grüßen K.-H. Dittmann
=//=am 21.11.2014 | 13:32
Sie haben vollkommen Recht. Ihr Beitrag paßt weder zu diesem Thema noch gehört es überhaupt in dieses Forum! Dies ist keine Plattform für irgendwelche seltsame Werbungen.
Angelikaam 22.11.2014 | 08:07
Hallo Jack, ich kann dir nur raten unbedingt ein Gespräch mit der Rentenversicherung zu suchen. Wir haben den Fall in der näheren Verwandschaft. Mit ca. 40 in die Selbstständigkeit gegangen. Mittlerweile stark rückenleidend. Er bekommt keine Reha, keine Erwerbsminderungsrente, kein Krankengeld. Er hat sich mit so ein Eigentor damit geschossen, als er sich selbst um seine Altersrente gekümmert hat. Er erhält im Vergleich dazu eine lächerlich geringe Rente. Noch weit unter Sozialhilfeniveau. Er hat Depressionen und Ängste was das Alter betrifft. Ihm wurde auch mal geraten, erst ein paar Jahre ohne Renteneinzahlung, weil am Anfang ja noch nicht so ein Verdienst war. Also nur Krankenkasse und die ist ja auch schon so teuer. So hat man sich dann von Jahr zu Jahr von dem Thema Rente immer mehr entfernt. 14 Jahre später kann man vor lauter Angst kaum noch schlafen. Liebe Grüsse Angelika
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