Hallo JackBrown,
diese 5 Jahre sind die so genannte Mindestversicherungszeit, um überhaupt einen Rentenanspruch (Regelaltersrente, für Sie aktuell ab 67) zu haben ...keine/zu wenig Beiträge, keine Rente.
Je nach dem, wann Ihre duale Ausbildung zeitlich liegt, könnte sie beitragsfrei oder auch beitragspflichtig gewesen sein (siehe KSC). So genannte Lücken zwischen Rentenzeiten sind ohne Belang (außer, dass da natürlich keine Rentenzuwächse entstehen können ;-) ...eine Verfallswirkung gibt es deswegen nicht. Zur Not können Sie immer noch fehlende Monate 1-2-3-4 Jahre vor Rentenbeginn mit freiwilligen Beiträgen auffüllen, um dann zum Rentenbeginn die erforderliche Wartezeit (übersetzt: Mindestversicherungszeit für die jeweilige Altersrentenart) zu erreichen.
Tipp: machen Sie mal 'demnächst' einen Beratungstermin in der nächsten Beratungsstelle fest, da werden alle Ihre Fragen/auch die ungestellten durchleuchtet.
Gruß
w.