Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Herr Wolters,
die Energiepreispauschale ist eine im Steuerrecht verankerte Regelung. Ob Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, kann nur die Finanzverwaltung rechtsverbindlich prüfen.
Da haben Sie vermutlich etwas falsch verstanden. Insbesondere mit 'Jeder, der auch nur einen Euro aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, ist dazu verpflichtet', denn das stimmt NICHT. Wer verpflichtet (pflichtveranlagt) ist, ergibt sich aus §46 ESTG. Und damit sollte nun im Rentenforum zunächst genug sein mit Dingen, die bei der Finanzverwaltung zu klären sind. Einen schönen Abend!kein teuerpflichtigem Arbeitseinkommen. Aber Versuch macht kluch :-)Doch, genau das ist es! Wir sind ja hier falsch, aber ich möchte dennoch antworten. Ich hatte eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt und eigentlich genehmigt bekommen. Dennoch mahnte das Fa im Jahr darauf die Abgabe der Steuererklärung an. Begründung :Jeder, der auch nur einen Euro aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, ist dazu verpflichtet. Ich erziehle also Arbeitseinkommen. Auch der Hinweis, daß dieses eigentlich eine Rente sei, wurde abgetan. Meine normale Rentenhöhe führt übrigens nicht zur Steuerpflicht. Nun kann man sich zwar nicht die Rosinen herauspicken, aber ich habe mir das nicht ausgedacht, steuertechnisch Arbeitseinkommen zu haben, obwohl es eine Rente ist. Aber ist wie gesagt, hier nicht lösbar.
Ich bezweifle, dass das so funktioniert. Denn es ist nun mal eine 'Rente' und kein Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit oder steuerpflichtigem Arbeitseinkommen. Sonst würde ja schon die 'gesetzliche' Rente, für die man ab einem gewissen Einkommen eine Steuererklärung abgeben 'muss', dies zur Zahlung der Energiepauschale führen. Aber das ist so eben nicht vorgesehen. Aber Versuch macht kluch :-)Neben meiner Rente der DRV erhalte ich eine Betriebsrente die in meinem Einkommensteuerbescheid als Bruttoarbeitslohn / Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgeführt wird und der Besteuerung unterliegt. Werde ich dadurch die Energiepauschale erhalten ? Wenn Ja, muss ich sie beantragen ? Schonmal vielen Dank im voraus.Ist bei mir ganz genau so, da hatte ich letztens schon geschrieben, man könnte deshalb auf Ideen kommen. Für das Finanzamt zählt man als jemand mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegt damit der Pflicht, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen. Also ist man quasi Arbeitnehmer, auch wenn die Betriebsrente so gering ist, dass diese nicht zur Steuerzahlung führt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.