Hallo Doris Janowski,
für jedes ab 1992 geborene Kind werden der Mutter 36 Monate Kindererziehungszeit als Pflichtbeitragszeit ( und 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeit) angerechnet. Ein Jahr Kindererziehungszeit ergibt in Abhängigkeit von der Rentenart derzeit eine Rentensteigerung von 27,20 €. Mit der Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr läßt sich ein Rentenanspruch in Höhe von 900 € erklären.