Hallo Harald,
natürlich wäre Ihr Rentenanspruch etwas höher, wenn Sie bis zum Rentenbeginn in Vollzeit arbeiten würden. Wärend der Altersteilzeitarbeit wird ja nicht der volle Rentenversicherungsbeitrag eingezahlt. Da Sie sich aber für die Altersteilzeit entschieden haben und alle Vorteile, die hier geboten werden nutzen, sollten Sie sich über eine etwas geringere Rentenhöhe keine Gedanken machen.
Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht bei Ihrer Rentenhöhe und bei dem Bezug einer weiteren Betriebsrente auf keinen Fall. Grundsicherungsleistungen werden an Personen gezahlt, die bedüftig im Sinne der Sozialhilfe sind.
Die Betriebsrente wird nicht auf die Altersrente angerechnet.