Hallo Helene,
da Ihr Ehemann nach Aufgabe seiner Beschäftigung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig wäre und er Deutscher ist sowie das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat, könnte er freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.
Dabei kann ein monatlicher Beitrag zwischen 85,05 und 1.124,55 Euro gezahlt werden.
Eine freiwillige Beitragszahlung ist immer bis zum 31.3. des Folgejahres möglich (z. B. bis zum 31.3.2015 für das Jahr 2014).