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Noch 2 fehlende Jahre - wie hoch anmelden

von Unwissender03.06.2009 | 09:19
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe folgendes Problem. In 2 Jahren kann ich ganz offiziell in Vollzeit - Altersrente gehen. Aktuell fehlen mir aber nun noch 2 Jahre und ich habe jetzt auch keine Beschäftigung mehr. Allerdings ist mein Sohn Gewerbetreibender und würde mich für Boten-/Hilfsdienste auch noch für die fehlende Zeit einstellen. Wie hoch müsste ich angestellt sein, um die Mindestbeiträge einzuzahlen? Reichen hier auch z.B. 200 EUR und der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit? Krankenversichert bin ich aktuell über die gesetzliche KV meiner Ehefrau, es geht hier nur um den Mindestbeitrag für die Rente. Vielen Dank für Eure Antworten

8 Antworten

Schiko.am 03.06.2009 | 09:49
Als vollwertiger Mindestbeitrag gilt in der Regel monatlich 19,90 %. Dies wird bei 400 Eurojob erreicht, 400 zu 19,90% " ergeben ja 79, 60, vorausgesetzt Sie zahlen ( Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) 4,90 % , Euro 19,60 dazu. Bekommen Sie aber monatlich nur 200 sind mit 19,90% Euro 39,80 und 4,90 % Zuzahlung -monatlich 9,80- gilt dies ebenfalls als voll- wertiger Beitrag. Ausgehend von 27,20 Rentenwert ab 1.7. 09 sind es später pro Jahr 2,11 mehr Rente. Dies ist für Sie unerheblich, Hauptsasche die notwendigen Jahre werden erreicht. M fG.
Tschackaam 03.06.2009 | 11:00
Hallo Unwissender, also die DRV rechnet aus der Bemesunggrundlage i.H.v. 155.- EUR den Eigentanteil zur RV bei Aufstockung. Das bedeutet, wenn Sie weniger als 155.- EUR erhalten, zahlen Sie trotzdem einen Beitrag aus 155.- EUR. Bsp. mit 100.- EUR AG=Arbeitgeber AN=Arbeitnehmer Beitragssatz 19,9 % 155 x 19,9 = 30,85 EUR AG zahlt 15% aus 100.-EUR also 15.- EUR und Sie (AN) zahlen die Differenz also 15,85 EUR soweit verständlich? Tschacka
Unwissenderam 03.06.2009 | 10:56
Vielen Dank für die Antwort. Gibt es dann hierzu auch eine absolute Untergrenze, was ich verdienen muß, oder kann ich den gewünschten Effekt beispielsw. auch mit 160 € und Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erzielen? Nochmals vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort
Unwissenderam 03.06.2009 | 11:41
Alles klar, also bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich mindestens 155 EUR auf geringfügiger Basis beziehe und auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichte, korrekt? Vielen Dank nochmals, habt mir sehr viel geholfen.
Tschackaam 03.06.2009 | 13:51
jep, genau so ist das. Alles Gute wünscht Tschacka
Hansam 03.06.2009 | 17:49
@Tschacka: Aus diesem Forum habe ich erfahren, dass (an den 35 Jahren für die Altersrente langjährig Versicherter) fehlende Beitragsmonate mit dem freiwilligen monatlichen Mindest-RV-Beitrag von 79,60 € "erworben" werden können. Nach Ihren vorstehenden Angaben könnten diese fehlenden Monate viel billiger, nämlich mit 19,90 % von 155 €, also 30,85 € mtl. erworben werden. Ist das so richtig?
Agnesam 03.06.2009 | 18:02
Beides ist richtig. Bei einer freiwilligen Versicherung ist der Mindesbeitrag 79,60 Euro. Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist nur der Aufstockungsbetrag aus 155 Euro zu zahlen. Agnes
Tschackaam 04.06.2009 | 17:23
Hallo Hans, schließe mich @Agnes an! Minijob mit Aufstockung muss aber schon sein :)) Tschacka
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