Sehr geehrte Experten und Forumsteilnehmer,
folgender Verlauf=
ab Dez. 19 im Krankengeld.
Reha Dez 19 bis Jan. 20.
EM Rentenantrag Nov. 20 gestellt.
Krankengeld erhalten bis 8.April 2021.
Ab 9.April Alg 1 im Rahmen der Nahtlosigkeit.
August 2021 Rentenbescheid.. Volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab Nov.19 (Wartezeit! Somit Zahlung ab Mai 2020)
Die Krankenkasse hat ihre Ansprüche gestellt und das Krankengeld wurde ab Mai 20 bis 8.April 21 von der DRV an sie zurück erstattet. Jobcenter stellte Ansprüche auch diese wurden von der DRV (Zeitraum 9.4.21 bis August 21)zurück erstattet.
Da die EM Rente bis Oktober 2022 befristet ist, muss ich nächstes Jahr, Verlängerung beantragen. Ich werde dies früh genug tun(6 Monate vorher).
Falls diese Zeit nicht ausreicht bis der Verlängerungsbescheid kommt, an wenn muss ich mich wenden?
Es besteht meiner Meinung nach bei der Krankenkasse noch Anspruch, da die ja fast 1,Jahr zurück bekommen haben und das Arbeitsamt auch alles zurück bekommen hat.
Kann mir jemand dazu Informationen geben.
Ich bedanke mich herzlich.
Grüße Mh, einmal schreiben Sie ab April Alg 1,dann ist auf einmal das Jobcenter im Spiel. Wenn Sie vor Rentenbeginn SV-pflichtig beschäftigt waren, bzw. Alg 1 bezogen haben und die Anspruchsdauer noch nicht ausgeschöpft ist, käme Alg 1 wieder in Frage. Eigentlich war es mal Usus, dass man sich 3 Monate vor Ende einer befristeten EM-Rente auch bei der AfA meldet. Scheint wohl heutzutage nicht mehr so zu sein?
Britta B. [/quote][/quote]
Vielleicht haben Sie es nicht richtig verstanden.... Jaaa bringe nach Krankengeld ab 9. April 21 ALG1 ins Spiel, und das, kommt bekanntlich vom Jobcenter.
Grüße
Britta B