Ja das ist doch dasselbe. Sie verstehen das nicht bzw. er hat ihnen das nicht verständlich genug gesagt. Sie brauchen das ALG I nicht - z.b. teilweise - bereits vor der Rente genommen haben und es muss kein " Restanspruch " bestehen. Restanspruch heißt ja , das schon etwas von einem urspünglich vollen Anspruch genommen wurde. Das ist aber nicht der Fall., sondern es geht nur darum ob grundsätzlich VOR der Rente bereits ein ALG I Anspruch bestanden hat oder eben nicht. Dies kann ja nur der Fall sein, wenn jemand vor der Rente versicherungspflcihtig gearbeitet hat.
Wenn Sie also vor der Rente versicherungspflichtig beschäftigt waren , dann haben Sie ja auch einen Anspruch auf ALG I. Ob Sie davon schon vor der Rente einen Teil genommen haben, gar nichts oder alles spielt keine Rolle. Dann haben Sie durch die sich nahtlos anschließende EM-Rente - auch die Zeit des Bezuges von Krankengeld zählt dazu, da ja wohl niemand direkt aus einem Arbeitsverhältnis und ab 1. Tag der AU gleich die EM-Rente bekommt .. - sich einen neuen Anspruch auf ALG I ( plus den Anspruch von vor der Berentung ) erworben.
ZUSAMMEN - also Anspruch von vor der Berentung UND Neuanspruch durch die Rente - sind aber nie höher als die ALG I Höchstbezugsdauer die es für ihr Alter gibt ( 12 Monate für unter 50 jährige z.b. ) . Es werden also nicht einfach beide Ansprüche dann nach der Rente addiert. Das heißt , wenn Sie z.b. noch die vollen 12 Monate ALG I von vor der Berentung haben und durch die Berentung z.b. 5 Monate neu erworben haben, bekommen Sie nach der Rente nur die max. Höchstbezugsdauer ALG I von 12 Monaten und nicht in dem Fall für 17 Monate. Hoffe es ist jetzt deutlich geworden, wie das geht und um was es geht.
IHRE genaue ALG I Anspruchsdauer nach einer Rente - weil wieviel Monate genau ALG I es für die Zeit der Rente gibt muss immer errechnet werden - es ist auf jden Fall weniger als wenn man wirklich versicherungspflichtig gearbeitet hätte ! - sagt ihnen ihre Agentur für Arbeit auf Anfrage. Siehe zu dem ganzen Thema auch hier auf Seite 26 :
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf
und hier :
http://www.krankenkassenforum.de/weiter-vt5420.html?postdays=0&postorder=asc&start=15