Zu den Ausgangsfragen von Sabine teilen wir mit, dass in der Rentenversicherung durch die Vollzeitbeschäftigung (wieder) Versicherungspflicht eintritt. Ob und ggfs. ab wann der Rentenversicherungsträger die bewilligte Rente entzieht, hängt davon ab, ob Sie (aus Sicht des Rentenversicherungsträgers) wieder voll arbeiten können, oder zu lasten Ihrer Gesundheit die Beschäftigung ausüben.
Aufgrund der Beschäftigung beantwortet sich die Frage, ob und wie Sie künftig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, nach dem Beschäftigungsverhältnis. Weitere Fragen sollten Sie aber mit Ihrer Krankenkasse abklären.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu den Fragen, die Versicherungspflicht und (Rest-)Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht positionieren kann. Fragen Sie hierzu bitte bei der Agentur für Arbeit nach.