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Zur Experten-Antwort springenHallo, Roswitha,
kurz und bündig... verweisen wir auf die ANtwort "von der anderen". Viel Erfolg für Ihre Bekannte bei der Reha!
Daran wird sich vermutlich auch nichts ändern.... Dass man konkrete Fragen auch in 2 Sätzen präzise beantworten kann, hat der/die User/in @von der anderen um 09:59 Uhr eindrucksvoll bestätigt. Gruß ClaudiaHallo Roswitha, Sie sprachen auch von stufenweise Wiedereingliederung. Sie sind also doch nicht so überzeugt, dass Sie nach der Reha sofort wieder arbeiten können. In diesem Fall wäre es bei Ihnen durchaus möglich, dass Sie aus der Reha AU entlassen werden. Da Betriebsurlaub ist, wäre die Eingliederung auch nicht möglich. Für diese Zeit müssten Sie wieder Krankengeld bekommen. Dann müsste entschieden werden, ob Sie im neuen Jahr gleich wieder arbeiten können, oder ab diesem Zeitpunkt die Wiedereingliederungsmaßnahme beginnen können. Der Arbeitgeber muss auch mit der Eingliederung einverstanden sein. (betrieblich Einteilung etc.) Dann wären Sie an Weihnachten zu Hause. So ähnlich lief es bei meiner Bekannten. 3 Wochen KH (Op), danach AHB 3 Wochen, anschließend AU - auch über Betriebsurlaub, danach wieder voll arbeiten oder kurze Wiedereingliederung (letzteres weis ich nicht so genau). GrußDu laberst wieder mal ohne die Frage gelesen zu haben.
"Daran wird sich vermutlich auch nichts ändern...." Das befürchte Ich auch.Du laberst wieder mal ohne die Frage gelesen zu haben.Daran wird sich vermutlich auch nichts ändern.... Dass man konkrete Fragen auch in 2 Sätzen präzise beantworten kann, hat der/die User/in @von der anderen um 09:59 Uhr eindrucksvoll bestätigt. Gruß Claudia
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