Leider finde ich dazu immer wieder unklar, widersprüchliche Informationen und hab weder von der RV noch von der KK eine klare Aussage bis jetzt.
Darum noch einmal hier (konnte trotz Suchfunktion eine schon erfolgte Antwort nicht finden).
seit 2006 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
ab Dezember 2012 mehrere Wochen arbeitsunfähig,
wurde im Mai 2013 von der KK zum Reha-Antrag aufgefordert,
diese wurde bewilligt,
ich wurde erwerbsunfähig entlassen
danach von der RV gebeten den Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu stellen, weil man dort zu dem Schluss gekommen war, dass ich darauf Anspruch habe
rückwirkend ab Mai 2013 Bewilligung der Rente wg. voller EM
im Bescheid die Mitteilung, dass die Nachzahlung mit dem erhaltenen Krankgengeld verrechnet wird
ein paar Tage später Info der KK, dass sie
" bis zur Höhe des gezahlten Krankengeldes Anspruch auf die Rente hat, der entsprechende Betrag wird direkt von der DRV gefordert"
Das war vor 3 Wochen
Im Rentenbescheid stand noch nichts von einer Forderung an mich über die Höhe der Nachzahlung hinaus, die eben bis zur Klärung von Ansprüchen, einbehalten wird
Das Ganze macht mir ziemliche (Geld-)Sorgen.
Auf Nachfragen bei meiner Sachbearbeiterin vor Stellen des Antrags auf volle EM wurde mir von ihr gesagt, es würden keine Rückforderungen erfolgen.
In einem Brief der KK liest es sich wieder ganz anders.
Hat jemand Erfahrung, in welchem Zeitfenster noch eine weitere Forderung (über die Höhe der Nachzahlung hinaus) der RV kommen kann?
Ich würde es nur gern endlich wissen.