Am 01.07.2019 war der Tag der Rentenanpassung.
D.h. meinen neuen Rentenbescheid hätte ich im Juli erhalten müssen.
Was ich bekam war ein Hinweisschreiben, dass der bisherige Betrag vorerst weitergezahlt wird.
Nun haben wir bald Sep. und ich habe noch immer keine Rentenanpassung.
Gibt es Probleme beim Ausrechnen?
Viele Grüße
D.h. meinen neuen Rentenbescheid hätte ich im Juli erhalten müssen.
Was ich bekam war ein Hinweisschreiben, dass der bisherige Betrag vorerst weitergezahlt wird.
Nun haben wir bald Sep. und ich habe noch immer keine Rentenanpassung.
Gibt es Probleme beim Ausrechnen?
Viele Grüße
Kann es sein das sie ein "Aussparungsfall" sind
Zitat: Aussparung
§ 48 Abs. 3 S. 1 SGB X regelt die Aussparung, wenn ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nach § 45 SGB X nicht zurückgenommen werden kann (also bestandsgeschützt ist) und sich später die Verhältnisse zugunsten des Berechtigten nach § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 oder Abs. 2 SGB X ändern (zum Beispiel Rentenanpassungen). Die Aussparung ist zwingend vorgeschrieben. Soweit ein Rentenbescheid rechtswidrig ist und nach § 45 SGB X nicht zurückgenommen werden kann, wird die Rente von Leistungserhöhungen ausgespart. Damit wird verhindert, dass eine zu hohe Zahlung, die durch irgendeinen Fehler entstanden ist, durch irgendeine Veränderung zugunsten des Betroffenen immer noch höher wird. Änderungen zulasten des Berechtigten führen allerdings auch bei einer ausgesparten Rente zu einer entsprechend geringeren Zahlung.
D.h. meinen neuen Rentenbescheid hätte ich im Juli erhalten müssen.
Was ich bekam war ein Hinweisschreiben, dass der bisherige Betrag vorerst weitergezahlt wird.
Nun haben wir bald Sep. und ich habe noch immer keine Rentenanpassung.
Gibt es Probleme beim Ausrechnen?
Viele Grüße
Kann es sein das sie ein "Aussparungsfall" sind
Zitat: Aussparung
§ 48 Abs. 3 S. 1 SGB X regelt die Aussparung, wenn ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nach § 45 SGB X nicht zurückgenommen werden kann (also bestandsgeschützt ist) und sich später die Verhältnisse zugunsten des Berechtigten nach § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 oder Abs. 2 SGB X ändern (zum Beispiel Rentenanpassungen). Die Aussparung ist zwingend vorgeschrieben. Soweit ein Rentenbescheid rechtswidrig ist und nach § 45 SGB X nicht zurückgenommen werden kann, wird die Rente von Leistungserhöhungen ausgespart. Damit wird verhindert, dass eine zu hohe Zahlung, die durch irgendeinen Fehler entstanden ist, durch irgendeine Veränderung zugunsten des Betroffenen immer noch höher wird. Änderungen zulasten des Berechtigten führen allerdings auch bei einer ausgesparten Rente zu einer entsprechend geringeren Zahlung.
Ich hoffe doch nicht.
Dann hätte ich nicht das algemein geschriebene Schreiben von der Rentenversicherung erhalten
Dann hätte ich sicher ein Ausparungsmitteilung erhalten.
der letzte Satz heißt:
"Falls Sie diesen Rentenbescheid noch nicht erhalten haben, wird der bisherige Betrag vorerst weitergezahlt."
Bekommen Sie eine Alters- oder eine Hinterbliebenenrente?
weder noch.
Bekommee eine Erwerbsminderungsrente.
weder noch.
Bekommee eine Erwerbsminderungsrente.
D.h. meinen neuen Rentenbescheid hätte ich im Juli erhalten müssen.
Was ich bekam war ein Hinweisschreiben, dass der bisherige Betrag vorerst weitergezahlt wird.
Nun haben wir bald Sep. und ich habe noch immer keine Rentenanpassung.
Gibt es Probleme beim Ausrechnen?
Viele Grüße
Haste Schulden bei der DRV?
weder noch.
Bekommee eine Erwerbsminderungsrente.
Hallo,
die noch fehlende Rentenanpassung kann mehrere Gründe haben:
- Überprüfung Hinzuverdienst mit Spitzabrechnung für Vorjahr
- Unstimmigkeiten mit Krankenversicherungsstatus
- Prüfung des weiteren Rentenanspruchs
- Anrechnung einer Unfallrente
- technische Probleme
- nachträgliche Korrektur der Versicherungsbiografie
um nur einige Gründe zu nennen.
Rufen Sie Ihre Sachbearbeitung an und fragen Sie nach den Hinderungsgründen für die fehlende Anpassung...