Vielleicht ist es mittlerweile auch unter OLG Ffm. Stichwort Bausparkassen veröffentlicht.
Das ändert auch nichts an der Tatsache, dass die AGB für alle Vertragspartner bindend sind.
Wenn Bausparverträge wegen "Übersparung" gekündigt werden, dann ist das auch durch entsprechende AGB-Klauseln gedeckt.
Bei "PlusMinus" wird das auch nicht bestritten.
Insofern mag das Vorgehen der Bausparkassen zwar "fies" sein, legitim ist es trotzdem.