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...noch keine Rentenzahlung...muss ich jetzt zum Sozialamt??!

von Gerhard02.10.2008 | 12:33
1370 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich erfülle die Anforderunden für die AR wegen Alo. ab 60. Bin Aug. 48 geboren. Wann bekomme ich denn meine erste Rentenzahlung?? Habe allerdings noch einen Widerspruch bzw. eine Neuberwertung laufen. Als ich die Rente beantragen wollte hat man mir keinen Termin vorzeitig gegeben, sondern erst 3 Monate vorher! Ich kann das nun ausbaden! Muss ich jetzt zum Sozialamt?? Komisch nur, wenn die Behörden etwas vom Bürger wollen, muss man sofort reagieren!! Sonst gib's Strafen!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Gerhard,

wenn Sie im August 60 geworden sind, dann ist der Rentenbeginn der 01.09. und die erste Rentenzahlung müsste - wenn denn alle Voraussetzungen geklärt waren - am 30.09. überwiesen worden sein.

Sofern sich der Rentenbescheid aus irgendwelchen Gründen verzögert, können Sie das nur direkt mit Ihrem zuständigen Träger klären. Hier im Forum haben wir da leider keinen Einfluss darauf.

5 Antworten

Hansam 02.10.2008 | 12:48
Soll die Behörde riechen, dass Sie Rente wollen?
Mam 02.10.2008 | 12:50
wogegen haben sie denn eigentlich Widerspruch eingelegt ? Dass der Antrag erst 3 Monate vorher gestellt wird ist schon richtig so und reicht in der Regel auch aus.
Gerhardam 02.10.2008 | 12:54
rentenantrag habe ich im Juni gestellt.
Ankeam 02.10.2008 | 12:51
Hallo GErhard! Kurze Frage, haben Sie bereits den Rentenantrag gestellt?
Horstiam 06.10.2008 | 19:04
Im übrigen gibt es im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung keine "Strafen" fürs nicht mitwirken. Stellt man seinen Antrag zu spät, hatman die Voraussetzung "Antragsstellung" eben zuletzt erfüllt. Stellt man einen Antrag und reicht Unterlagen dann nicht ein (was sehr häufig vorkommt) bekommt man eine niedrigere Rente,die aber dann erhöht wird wenn man die Unterlagen nachreicht. Sie sehen also, wirkliche "Strafen" gibt es nicht.
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