Hallo Henriette,
ich möchte mich den Ausführungen von W*lfgang anschließen. Er hat das umfassende und gut dargestellt.
Problem bei Ihnen, aber das scheint Ihnen bewußt zu sein, ist einfach, dass die Frage was und in welcher Form noch bewertet wird, von Ihrem Rentenbeginn abhängig ist. Da der bei Ihnen vermutlich noch viele, viele Jahre in der Zukunft liegen wird, sind die Angaben zum Umfang der Anrechnung bzw. zur konkreten Bewertung solcher Zeiten wirklich nur auf das heutige Rentenrecht bezogen.
Wie Sie selber schon festgestellt haben sind zukünftige Änderungen nicht unwahrscheinlich.
Alles was Sie in Ihrem Leben beruflich und schulisch an rentenrelevanten Zeiten zurücklegen sollte bei der Rentenversicherung (also in Ihrem Versicherungsverlauf) auftauchen und dort vorgemerkt sein. Wie die Zeiten sich auswirken bzw irgendwann mal bewertet werden hängt von der dann aktuellen Gesetzeslage ab.