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Experten-Antwort

noch mal 2 Jahre Fachschulausbildung - wird das angerechnet

von Henriette30.01.2014 | 16:16
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2 Antworten

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Hallo, ich bin 26 und habe vor ein paar Jahren meine erste Ausbildung (praktisch orientierte Erzieherinnen-Fachschulausbildung mit monatlichem Gehalt und Schulgeldzahlung) ein Jahr vor Abschluss aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Ich konnte dann durch Anerkenntnis der bisherigen Ausbildung innerhalb eines Jahres den Abschluss zur staatlich geprüften Sozialassistentin machen (kein Einkommen, aber Zahlung von Schulgeld). Jetzt arbeite ich in einer großen sozialen Einrichtung im Pflegebereich. Dort gibt es eine eigene Fachschule. Die würden mich ab Sommer ins 2. Ausbildungsjahr aufnehmen, damit ich meinen ersten Ausbildungsberuf doch noch machen kann. Das heißt noch mal 2 Jahre Schule. Nebenher kann ich aber auch in Teilzeit weiter arbeiten. Meine Fragen: Werden alle meine Fachschulausbildungszeiten rentenpunktmäßig angerechnet? Wie viele Stunden muss oder darf ich ab Sommer arbeiten, um das Optimale für meine anrechenbaren Versicherungszeiten "herauszuholen"? Mir ist klar, dass alles nur unter der derzeitigen Gesetzeslage gesehen werden kann und Änderungen wahrscheinlich sein werden. Aber ich will mich jetzt schon so gut es geht drum kümmern. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Henriette,

ich möchte mich den Ausführungen von W*lfgang anschließen. Er hat das umfassende und gut dargestellt.

Problem bei Ihnen, aber das scheint Ihnen bewußt zu sein, ist einfach, dass die Frage was und in welcher Form noch bewertet wird, von Ihrem Rentenbeginn abhängig ist. Da der bei Ihnen vermutlich noch viele, viele Jahre in der Zukunft liegen wird, sind die Angaben zum Umfang der Anrechnung bzw. zur konkreten Bewertung solcher Zeiten wirklich nur auf das heutige Rentenrecht bezogen.

Wie Sie selber schon festgestellt haben sind zukünftige Änderungen nicht unwahrscheinlich.

Alles was Sie in Ihrem Leben beruflich und schulisch an rentenrelevanten Zeiten zurücklegen sollte bei der Rentenversicherung (also in Ihrem Versicherungsverlauf) auftauchen und dort vorgemerkt sein. Wie die Zeiten sich auswirken bzw irgendwann mal bewertet werden hängt von der dann aktuellen Gesetzeslage ab.

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1 Antworten

W*lfgangam 30.01.2014 | 20:03
Hallo Henriette, schulische Ausbildungen (allgemeine, Fach-, Hochschule) werden als Zeitwert (für die 35 Jahre) bis zu 8 Jahren angerechnet. Bewertet (mehr Rente) gibt es nur für 3 Jahre Fachschule. Bei parallel laufenden Ausbildungszeiten neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung muss der Zeitaufwand für die Ausbildung wenigstens 20 Wochenstd. betragen (Anwesenheit an der Ausbildungsstätte, Hin- und Rückfahrtzeiten, häusliche Vor- und Nachbereitung) UND höher sein, als der Zeitaufwand für die Beschäftigung – bei Halbtagstätigkeit sicher kein Problem, für die Fachschule einen höheren Zeitaufwand festzustellen. Verdienen Sie im Rahmen der Teilzeittätigkeit auch noch ganz ordentlich (75 % gemessen am Durchschnittseinkommen - aktuell rd. 34000/Jahr), ist die möglicherweise parallel anzurechnende Fachschule nix wert. Gruß w.
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