Bin 58 Jahre,es wurde bei mir Erwerbsminderungrente 2016 wegen fehlenden Beitragsmonaten abgelehnt, vom gesundheitlichen Gutachten hatte ich alle Aspekte erfüllt. Hatte von April 2018-2021 April Minijob wo Pflichtbeiträge gezahlt wurden, (durch Corona leider gekündigt)
Kann ich nochmal Erwerbsminderungsrente beantragen? Habe jetzt auch Schwerbebinderung (GdB)60 bewilligt bekommen.
1. Natürlich können Sie einen neuen Antrag stellen.
2. Vermutlich wird die Rente wieder abgelehnt, denn:
Maßgeblich ist ob bei Eintritt der Erwerbsminderung alle Vorraussetzungen erfüllt waren, keine Rolle spielt folglich ob Sie danach noch Beiträge entrichtet haben.
Im übertragenen Sinne gilt also: Sie können keine Versicherung abschließen, wenn es schon zu spät ist (auch wenn die Fernsehwerbung dann und wann etwas anderes suggeriert).
3. Eine kleine Chance besteht dennoch, wenn Sie
- a) die Erwerbsminderung zwischenzeitlich weggefallen und nun erneut eingetreten ist
- b) Sie damals nur teilweise erwerbsgemindert waren, inzwischen aber voll erwerbsgemindert sind
- c) damals ein Fehler gemacht wurde
Sie waren 2016 erwerbsgemindert und hatten zu wenig Beiträge.
Um heute eine "Chance" zu haben müssten Sie zwischenzeitlich gesundet sein (also wieder nicht erwerbsgemindert) und heute erneut wieder voll erwerbsgemindert.
Und das zufällig genau dann, wenn aus dem Minijob wieder 36 Monate Pflichtbeiträge da sind?
Die Lebenswirklichkeit sieht wohl anders aus, aber bekanntlich ist ja nichts unmöglich.