Hallo
Bin am 26.11.1951 geboren. Ich suche immer noch an einem Ausweg,
1) Ich nehme Arbeit an, dann bekomme ich mit 60 keine Rente.
2) Ich nehme keine Arbeit an, dann werde ich bei der Rentenstelle abgemeldet und bekomme auch mit 60 keine Rente.
Zum 31.12.2007 bin ich bei meinem Arbeitgeber ausgeschieden.
Mein Altersteilzeitvertrag wurde in einen Altersaustritt umgewandelt.
Diesen Altersteilzeitvertrag wurde noch 2003 geschlossen, somit habe ich Bestandschutz um mit 60 in Rente gehen zu können.
Um die Rente zu erhalten muss ich in den letzten 10 Jahre 8 Jahre Anrechnungszeiten haben.
1) 03.01.1971 bis 31.12.2007 ohne Unterbrechung ein Arbeitgeber
2) 01.01.2008 bis 24.03.2008 Sperrzeit 12 Wochen bei Arbeitsaufgabe
3) 01.01.2008 bis 18.08.2008 Entlassungsentschädigung
4) 19.08.2008 bis 02.10.2009 Arbeitslosengeld 1
5)
Dieses ergebe bei meiner Rechnung 93 Mon. Pflichtbeiträge hat mir auch
Wolfgang Amadeus vom Forum so bestätigt.
Um eine Rente mit 60 zu bekommen gibt es die Vorschriften
Min 96 Mon. Pflichtbeiträge in den letzten 10 Jahre
Und für meinen Fall ab 58 ½ Jahre min. 52 Mon. Arbeitslos.
Und nun meine Frage:
Am 02.10.2009 endet mein Arbeitslosengeld 1 da könnte ich mich doch bis zum 30.11.2010
bei der Arbeitsagentur abmelden. Ab dem 01.12.2010 würde ich mich wieder Arbeitslos und Arbeitssuchend melden.
Würde ich unter den geschilderten Umständen meine Rente bekommen.
Harald