ist man unter-50-jährige mit voller Erwerbsminderungsrente noch rentenversicherungspflichtig? Fall ja, kann man sich dann auf Antrag davon befreien lassen?
03.06.2019, 15:05
von
Mondkind
Hallo Kerstin, Wenn Sie als Erwerbsminderungsrentner eine Beschäftigung ausüben sind Sie selbstverständlich rentenversicherungspflichtig. Bei einer geringfügigen Beschäftigung können Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Sind Sie mehr als geringfügig beschäftigt ist das nicht möglich.
03.06.2019, 17:12
Experten-Antwort
Wer neben der Erwerbsminderungsrente arbeitet ist grds. rentenversicherungspflichtig. Bei einem Mini-Job besteht die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.