Ihre Angaben reichen nicht aus, um in Ihren Fall eine konkrete Aussage zu möglichen Leistungsansprüchen (z.B. Reha-Leistungen der Rentenversicherung) zu treffen.
Wir empfehlen Ihnen, (soweit noch nicht geschehen), einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Er wird dann prüfen, ob Sie einen Anspruch auf entsprechende Leistungen haben und Sie beraten, welche Leistungen ggf. in Betracht kommen.