Habe dazu noch eine Frage.
In meinen Beruf bin ich 3/4 der Arbeitszeit in der Hocker oder besser gesagt muss öfter am Tag in die Knie . Habe zu dem noch sehr viele Außendienste wo ich mit relativ schweren/ sperrigen Gegenständen auch Treppen zu überwinden habe. Habe bereits einige Arbeitsversuche bei unterschiedlichen Arbeitgebern gehabt, die aber alle samt auf Grund meiner Erkrankungen in die Hose gegangen sind.
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Der Gutachter hat nun festgestellt, das die Arbeitshaltung überwiegend im sitzen erfolgen sollte, zeitweise stehen und gehen.
Was bedeutet das?
Dann hat er noch aufgeführt beim negativen Leistungsbild unter Bewegungs-/Haltungsapparat, das zu beachten sind insbesondere Gebrauchsfähigkeit der Hände, häufiges Bücken, ersteigen von Treppen, Leitern und Gerüsten, Heben, Tragen und bewegen von Lasten, Gang- und Standsicherheit, Zwangshaltungen zu vermeiden sind.
Ich verstehe darunter das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Oder sehe ich das falsch?
Was mich dann allerdings wundert ist, das der Gutachter dann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verneint.
Das kann doch nicht zusammen passen.
Für Bürotätigkeiten bin ich nicht ausgebildet und würde dafür eine spezielle Weiterbildungen benötigen. (Habe mich dem entsprechend bereits erkundigt und eine passenden Maßnahme gefunden. Kostenträger DRV oder Agentur für Arbeit.
Die Agentur für Arbeit will nicht zahlen auch wenn die eindeutig sagen das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Kostenträger sei eben die DRV. Alternativen wurden mir aber auch nicht gegeben.
Ich muss und will noch fast 30 Jahre arbeiten, meine Gelenke sind jetzt schon geschädigt und eingeschränkt, da muss einem doch geholfen werden.