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Experten-Antwort

Nochmal Gutachten

von Gefälligkeitsgutachten08.07.2013 | 17:28
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe dazu noch eine Frage. In meinen Beruf bin ich 3/4 der Arbeitszeit in der Hocker oder besser gesagt muss öfter am Tag in die Knie . Habe zu dem noch sehr viele Außendienste wo ich mit relativ schweren/ sperrigen Gegenständen auch Treppen zu überwinden habe. Habe bereits einige Arbeitsversuche bei unterschiedlichen Arbeitgebern gehabt, die aber alle samt auf Grund meiner Erkrankungen in die Hose gegangen sind. --------------------------------- Der Gutachter hat nun festgestellt, das die Arbeitshaltung überwiegend im sitzen erfolgen sollte, zeitweise stehen und gehen. Was bedeutet das? Dann hat er noch aufgeführt beim negativen Leistungsbild unter Bewegungs-/Haltungsapparat, das zu beachten sind insbesondere Gebrauchsfähigkeit der Hände, häufiges Bücken, ersteigen von Treppen, Leitern und Gerüsten, Heben, Tragen und bewegen von Lasten, Gang- und Standsicherheit, Zwangshaltungen zu vermeiden sind. Ich verstehe darunter das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Oder sehe ich das falsch? Was mich dann allerdings wundert ist, das der Gutachter dann Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verneint. Das kann doch nicht zusammen passen. Für Bürotätigkeiten bin ich nicht ausgebildet und würde dafür eine spezielle Weiterbildungen benötigen. (Habe mich dem entsprechend bereits erkundigt und eine passenden Maßnahme gefunden. Kostenträger DRV oder Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit will nicht zahlen auch wenn die eindeutig sagen das ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Kostenträger sei eben die DRV. Alternativen wurden mir aber auch nicht gegeben. Ich muss und will noch fast 30 Jahre arbeiten, meine Gelenke sind jetzt schon geschädigt und eingeschränkt, da muss einem doch geholfen werden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Angaben reichen nicht aus, um in Ihren Fall eine konkrete Aussage zu möglichen Leistungsansprüchen (z.B. Reha-Leistungen der Rentenversicherung) zu treffen.

Wir empfehlen Ihnen, (soweit noch nicht geschehen), einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Er wird dann prüfen, ob Sie einen Anspruch auf entsprechende Leistungen haben und Sie beraten, welche Leistungen ggf. in Betracht kommen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Gefälligkeitsgutachtenam 08.07.2013 | 18:29
Zitat von KSC anzeigenausblenden
LTA beantragt im Oktober 2012 Abgelehnt weil im Rehabericht stand das die Agentur für Arbeit für Weiterbildungen/ Umschulungen usw zuständig sei. (Wurde mir so von der DRV mitgeteilt.) Widerspruch eingereicht Nov. 2012 Zum Gutachter wurde ich im Juni 2013 geschickt. Ich vertreibe Hilfsmittel (Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Einlagen usw. und Rehamittel (Pflegebetten, Rollstühle, Rollatoren usw), arbeite dabei direkt am Patienten. Der Gutachter war der Meinung das man dabei ja nur einen Patienten am Tag versorgt und war der Meinung das ich das jawohl noch schaffen könnte. Wenn das der Fall wäre, würde es in dem Bereich nur noch Pleiten rieseln. Bin am Humpeln und komme nicht mal mehr bis zur hälfte in die Knie. Würde ja in dem Bereich Bürotätigkeiten machen aber dazu brauche ich eben Hilfe in Form einer Weiterbildung. Die benötigt man sogar wenn man Beratener Weise für Pflegedienste arbeiten möchte. Wie schon geschrieben, bekomme ich von seiten der Agentur für Arbeit keine vernünftige alternative geboten. Alles was ich vorschlage wird mit der Begründung die DRV ist zuständig abgeblockt. Das einzige was die mir angeboten haben war eine wöchentliche Bastelstunde. Tut mir leid aber bei sowas komme ich mir etwas veralbert vor und kann drauf verzichten. Es wäre nett wenn mir jemand meine Fragen vernünftig beantworten könnte. Danke
KSCam 08.07.2013 | 17:43
Was wollen Sie denn hören? Haben Sie schon eine LTA Maßnahme beantragt? Wie wurde darüber entschieden? Aus welchen Grund wurde was abgelehnt? Haben Sie dagegen Einspruch eingelegt? Was haben sie bisher gemacht? Was haben Sie ursprünglich für einen Beruf erlernt? Ohne diese Fragen können Sie keine vernüftige Antwort erwarten. Da gibt Ihr Beitrag einfach viel zu wenig her. Tätigkeiten mit überwiegend sitzen gibt es einige, nicht nur im Büro. z.B. als Kraftfahrer, Kontrolltätigkeiten, u.a.
Jochenam 09.07.2013 | 07:57
Nicht schon wieder .... Ihre Fragen kann nur die RV " vernünftig " beantworten. Also gedulden Sie sich und müllen Sie hier das Forum nciht weiter voll.
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