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Experten-Antwort

nochmal Hinzuverdienstgrenzen

von Frager26.06.2015 | 17:16
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Ich habe noch eine Frage zum Verständnis. Ich beziehe eine volle teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite noch 6 Std. pro Tag im Rahmen meiner individuellen Hinzuverdienstgrenze. Diesen Rahmen schöpfe ich komplett aus und weiß auch, dass ich 2x jährlich um das doppelte darüber liegen darf. - Nun habe ich diie angeforderte aktuelle Hinzuverdienstgrenze zum 1.7.15 von der DRV erhalten. Leider ist hier der gleiche Betrag ausgewiesen, wie zum 1.1.15, obwohl die Rente zum 1.7. um ca. 2% steigt. - In dem DRV-Schreiben steht auch noch, dass sich der Hinzuverdienst bei Renten Erhöhungen ebenfalls erhöht (das war die vergangenen Jahre auch immer so) - ich bräuchte für meinen AG bis Montag eine verlässliche Auskunft um meinen Monatslohn zu optimieren. - Kann mir da jemand weiterhelfen? Besten Dank dafür.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=26

Auf der S. 8 können Sie die Formel zur Berechnung des Hinzuverdienstes einsehen. Wie bereits durch meine Vorredner mitgeteilt wurde, ändert sich die Bezugsgröße immer zum 01.01. eines Jahres. Insofern hat sich die Hinzuverdienstgrenze (West) nicht erhöht, da sich die Berechnungsdaten nicht geändert haben.

Bei der Berechnung der Hinzuverdienstgrenze in den neuen Bundesländern wird neben der Bezugsgröße noch das Verhältnis de aktuellen RW Ost zu dem aktuellen RW berücksichtigt, so dass sich unter diesen Umständen einer Änderung der Hinzuverdienstgrenze ergeben kann.

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24 Antworten

Gigiam 26.06.2015 | 17:37
Hallo @Frager, die Antworten im vorherigen Beitrag waren korrekt. Was fehlt: wo sind Sie denn wohnhaft, in den alten oder neuen Bundesländern? Gigi
SozPolam 26.06.2015 | 17:38
Wenn Sie schon so erpicht auf das Arbeiten sind, weshalb dann der Rentenbezug? Oder geht es nur um Geldraffen? Halten Sie nur ja die Hinzuverdienstgrenzen ein, sonst wird die Rente gekürzt und gestrichen!
Herz1952am 26.06.2015 | 17:40
Die Grenzen werden immer zum Jahresanfang angepasst, das sich dann evtl. die sog. Bezugsgrößen in der Sozialversicherung ändern. An der anteiligen Rentenkürzung bei erhöhtem Hinzuverdienst ändert sich allerdings bruchteilmäßig nichts - es sei denn das Rentengesetz würde geändert. Der Experte wird das wohl nochmal erklären, bzw. wo bestätigen zu Ihrer Sicherheit. Allerdings erhöhen diese 2,1 % Erhöhung das zu versteuernde Einkommen, also die Lohn-/bzw. Einkommensteuer.
Herz1952am 26.06.2015 | 17:42
Hallo Gigi, habe ich etwas übersehen oder nicht beachtet?
SozPolam 26.06.2015 | 17:44
Natürlich, es ist alles falsch!
Frageram 26.06.2015 | 17:46
Besten Dank, die Antwort ist dann wohl doch ganz einfach. In den alten Bundesländern ändert sich die Hinzuverdienstgrenze unterjährig nicht, das ist nur in den neuen Ländern der Fall. (Warum dieser Unterschied besteht muss man wahrscheinlich nicht verstehen..)
Herz1952am 26.06.2015 | 17:45
Nachtrag, bei 2 % (2,1 %), wohnt er doch wohl im "wilden Westen" oder ? (smile). Oder hängen wir im Westen (sorry: Alte Bundesländer) wieder hintendran? Ich meine mit den Änderungen der Bezugsgrößen (smile).
Herz1952am 26.06.2015 | 17:50
Hallo SozPol, Aufpassen: I hab' an Anwalt, der was kann, bald.....bis Du im Urwald.
Sonderschulmeisteram 26.06.2015 | 17:55
Setzen, Note 6 und Nachsitzen! Der Herr SozPol schreibt wenigstens einen ordentlichen deutschen Satz.
Herz1952am 26.06.2015 | 18:01
Sonderschulmeister, Ich bin doch a frängischer Bayer, daher kommt doch auch der Dreggsagg, verstehst mi(sch).
Gigiam 26.06.2015 | 18:03
Hallo Herz1952 Ja, die Hinzuverdienstgrenzen im "Osten" ändern sich tatsächlich auch zum 1.7.2015. siehe Beitrag von @H im früheren Beitrag von @Frager. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gigi
Herz1952am 26.06.2015 | 17:59
Hallo Frager, sorry, wenn ich mich vielleicht etwas unverständlich ausgedrückt habe. Es ändert sich natürlich zum 1.7.15 nichts an den Bezugsgrößen. Die werden immer am zum 1.1. eines Jahres geändert. Sie sind nur unterschiedlich hoch. Nur die Rentenerhöhungen zum 1.7. eines Jahres sind unterschiedlich (Neue BL 2,6%/alte BL "nur"2,1 % für dieses Jahr). Soll damit zusammenhängen, dass sich "Alte" und "Neue BL" im Laufe der Zeit angleichen sollen, sowohl in Rentenhöhe als auch mit den Sozialversicherungsgrundwerten.
Herz1952am 26.06.2015 | 18:12
Hallo Gigi, Der H liegt wohl falsch, siehe Antwort von W*lfgang. der schreibt, dass sich an den Hinzuverdienstgrenzen nichts ändert, da diese von den Werten zum 1.1. abhängen.
Herz1952am 26.06.2015 | 18:15
Werten: soll heißen: Bezugsgrößen. Oder kommt schon bald der Nikolaus? Vor kurzem hätte ich es noch geglaubt, von den miesen Sommertemperaturen her. (smile).
zeldaam 26.06.2015 | 19:42
Hallo Frager, sofern Sie in den alten Bundesländern beschäftigt sind, ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen nur zum 01.01, da sich nur hier die Bezugsgröße ändert. Sollten Sie jedoch in den neuen Bundesländern arbeiten, so ändern sich zum 01,07. auch die Hinzuverdienstgrenzen, da hier zusätzlich der Faktor "aktueller Rentenwert(Ost) / aktueller Rentenwert" noch eingefügt wird: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… und § 228 a Absatz 2 SGB VI. Die Bezugsgröße ist übrigens im § 18 SGB VI zu finden: MfG zelda
Gigiam 26.06.2015 | 19:45
Hallo Herz1952, @ W*olfgang hat die Rechtslage schon korrekt beschrieben. Die Hinzuverdienstgrenzen orientieren sich grundsätzlich an der Bezugsgröße die sich jeweils am 1.1. ändert. H. hat trotzdem Recht da er die Besonderheiten des Beitrittsgebietes aufzeigt. In der Formel die H. aufzeigt hat er diese Besonderheit in [..] Klammern gesetzt. Näheres siehe auch hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gigi
Herr Z.am 26.06.2015 | 20:08
2015 Untere Lohn-Gruppe für 'Arbeit' wäre EUR 1.975 netto - sonst: Hobby-Helfer Würden Jobcenter sich nicht so hartnäckig weigern, in Arbeit zu vermitteln, würde es gar nicht so viele Hartzis geben. Wessen Geschäfts-Modell nicht mal die Bezahlung für "untere Lohn-Gruppe" ermöglicht, hat offenkundig keine auf Gewinn-Erzielung ausgerichtete Unternehmung und betreibt somit nach Finanz-Amt-Standards lediglich ein Hobby. Weshalb sollten "Behörden" Hobby-Helfer vermitteln dürfen, zudem noch mit Rechts-Folgen-Belehrung ? Für die Berechnung des Leistungs-Anspruchs bei der ARMEN-Fürsorge wurde früher auf "Lohn-Abstand" zu "unteren Lohn-Gruppen" abgestellt und behauptet, das Leben in der Stadt sei teurer als auf dem Land. "Untere Lohn-Gruppe" plus Kinder-Geld war doch wohl früher Hartz-IV-fuer-2-Eltern-plus-3-Kinder-plus-Lohn-Abstand. Ergibt bei Regel-Bedarf somit EUR 360 + 360 + 234 + 234 + 234 = EUR 1.422 Für die Land-Bevölkerung wäre dann auf niedrige Mieten abzustellen: Wohn-Geld Mieten-Stufe 1 (EUR 561) plus 10 % bei 5 Personen: EUR 617,10 EUR 1.422 + EUR 617,10 = EUR 2.039,10 EUR 2.039,10 - EUR 184 - EUR 184 - EUR 190 = EUR 1.481,10 Fehlt nur noch der Lohn-Abstand. Bei einem Lohn-Abstand in Höhe von ca. 25 % des Lohnes, müsste dieser Lohn unterer Lohn-Gruppen ca. EUR 1.975 netto pro Monat betragen, bei 168 Stunden pro Monat somit oberhalb von ca. EUR 11,75 netto pro Stunde. EUR 2.600 brutto pro Monat bringt bei Steuer-Klasse III und 3 Kindern monatlich ca. EUR 1.942 netto. Herr Z.
Rentenzombieam 26.06.2015 | 21:05
Kack ab und geh sterben mit deinem Scheiss. Wen interessiert das schon.
Frageram 26.06.2015 | 22:59
??????? Weil ich 3-6 Std. arbeiten darf für teilweise EMR !
W*lfgangam 26.06.2015 | 21:25
...ich fürchte, da macht sich Demenz breit/dem Pfleger entwischt, so unreflektiert das ist. Gruß w.
Angelaam 26.06.2015 | 22:52
Und wieso bekommt der Frager überhaupt noch eine EMR, wenn er 6 Std. am Tag arbeiten kann?
Angelaam 26.06.2015 | 23:11
Ich kenne das nur mit 3 bis unter 6 Std.
Herr Z.am 27.06.2015 | 03:25
(...)
...ich fürchte, da macht sich Demenz breit/dem Pfleger entwischt, so unreflektiert das ist. Gruß w.
Sozial-Versicherung funktioniert wie bei Löhnen unter "EUR 1.975 netto" ? Rechne mal vor. Jobcentern sollte man also weshalb erlauben, Hobby-Helfer durch Androhung der Verweigerung des Existenz-Minimums zu "vermitteln" ? Herr Z.
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