http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=26
Auf der S. 8 können Sie die Formel zur Berechnung des Hinzuverdienstes einsehen. Wie bereits durch meine Vorredner mitgeteilt wurde, ändert sich die Bezugsgröße immer zum 01.01. eines Jahres. Insofern hat sich die Hinzuverdienstgrenze (West) nicht erhöht, da sich die Berechnungsdaten nicht geändert haben.
Bei der Berechnung der Hinzuverdienstgrenze in den neuen Bundesländern wird neben der Bezugsgröße noch das Verhältnis de aktuellen RW Ost zu dem aktuellen RW berücksichtigt, so dass sich unter diesen Umständen einer Änderung der Hinzuverdienstgrenze ergeben kann.