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Experten-Antwort

Nochmal neue Rente

von bobby19.03.2014 | 17:26
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Ich habe im Dezember einen Rentenatrag auf die Rente wegen ATZ gestellt. Rentenbeginn ist der 01.04.2014. Den Bescheid erhielt Anfang Januar. Einen sogenannten Widerspruch habe ich nicht eingelegt. Kann ich die bereits bewilligte aber noch nicht begonnende und gezahlte Rente stornieren lassen um dann die neue Rente ab 01.07.2014 bekommen zu können ? Würde dann versuchen die Monate mit meinem Ersparten über die Runde zu kommen. Da die Rente ja offiziell noch nicht begonnen hat und somit auch keine Zahlung vorliegt, könnte dies ja möglich sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen bobby,

nach geltendem Recht ist nach bindender Bewilligung einer Altersrente der Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen. Im Gesetzentwurf ist derzeit keine Ausnahmeregelung für Bestandsrentner vorgesehen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bleibt daher abzuwarten.

In Ihrem Fall stellt sich jedoch die Frage, ob durch die Terminvereinbarung innerhalb der Widerspruchsfrist, der Widerspruch eventuell doch fristgerecht und der Rentenbescheid damit nicht bindend wäre.

Über die Frage

"ob die Widerspruchsfrist nach § 84 Abs. 1 SGG durch die Vereinbarung eines Termins zur Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eingehalten wird"

wird noch in diesem Monat in den Gremien der deutschen Rentenversicherung beraten.

Die Entscheidung bleibt abzuwarten.

Wir empfehlen Ihnen daher, den Beratungstermin auf jeden Fall wahrzunehmen und Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Auf dem Widerspruch sollte dokumentiert werden, dass die Terminvereinbarung innerhalb der Widerspruchsfrist lag.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

LSam 19.03.2014 | 19:53
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 4 Wochen nach Zugang bei Ihnen, ist meines Erachtens der Bescheid bindend geworden. . Der Termin 01.04.2014 ist doch sicher aus einem bestimmten Grund gewählt worden. Wenn keine andere Einrichtung Ihnen für die drei Monate beabsichtigter Verschiebung Geldleistungen zahlt, verzichten Sie auf drei Monate Rente. . Evtl. haben Sie dadurch 0,9% weniger Rentenminderung, das amortisiert sich aber in Ihrem Fall nicht unter 25 Jahren Rentenbezug. . Bsp. gerechnet mit Rentenwert West zur Zt. = 28,14 EUR Entgeltpunkte die der Rente ab 01.04.2014 zugrunde liegen ohne Minderung= 40,0000. Bruttorente daraus = 40 * 28,14 = 1.125,60 EUR. . Unterstellt, es sind für 3 Monate früherem Rentenbeginn 0,9% abgezogen worden, bleiben danach noch 39,6400 Entgeltpunkte übrig, die der Bruttorente ab 01.04.2014 zugrunde liegen. Brutto daraus = 39,64 * 28,14 = 1.115,47 EUR. . Um die ungeminderte Rente ab 01.07.2014 zu erhalten verzichten Sie auf 3* 1.115,47 EUR Brutto = 3.346,41 EUR, würden dann dafür 1.125,6 EUR, sprich monatlich 10,13 EUR mehr Rente erhalten. . 3346,41/10,13 = 330,35 Monate beträgt die Zeit, um den Verlust der Rente wegen späterem Beginn auszugleichen. . Wegen der besseren Vergleichbarkeit habe ich die Erhöhung des Rentenwertes ab 01.07.2014 nicht mit einbezogen, denn die würde ja auch für die geminderte Rente bei Rentenbeginn 01.04.2014 wirksam. . Es rechnet sich bei Ihnen absolut nicht.
KSCam 19.03.2014 | 20:03
Anmerkung an LS: es könnten aber auch 7,2% Abschlag sein, wenn Bobby im März 63 geworden ist.....und dann könnte es sich rechnen. Aber in Ihrem 1. Satz haben Sie Recht, der Bescheid von Anfang Januar dürfte längst bindend sein.
W*lfgangam 19.03.2014 | 21:30
Die einzige Chance das unwirksam zu machen, wäre die letzte Hinzuverdienstgrenze zu überschreiten, im April einen Fulltimejob - Rente wird entzogen, neuer Antrag, neue Rente - oder? Aber die bereits festgestellten (geminderten) persönlichen Entgeltpunkte bleiben doch auch für eine Folgerente erhalten? Da die Rente noch nicht begonnen hat/keine Zahlung erfolgte, habe ich ein komisches Bauchgefühl, warum die Zusicherung der Rente ab 01.04. nicht doch noch 'aufgelöst' werden könnte. (Experte/in flitzt morgen früh in die Grundsatzabteilung Rente ;-) ) Gruß w.
Nachfrageram 20.03.2014 | 09:09
Guten Morgen, was Sie dabei aber unbedingt beachten sollten ist unter anderem, dass der Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Juni 2014 sein wird. Kein Mensch kann zur Zeit voraussagen, wann die 'neue Rente' berechnet werden kann, da sie ja zur Zeit nicht mal in den Gesetzbüchern steht.
bobbyam 20.03.2014 | 00:59
Zur Ergänzung noch folgendes, ich habe bei der jetzigen bewilligten Rente einen Abschlag von 7,2 % zu tragen. Desweiteren habe ich vor Ablauf der Frist für den Widerspruch beim sogenanntem Termintelefon wegen dem Widerspruch einen Termin bei meiner Rentenberatungsstelle gemacht. Dieser Termin ist am Freitag. Nur liegt dieser auch nach Ablauf der Frist( 8 Wochen ausgebucht). Könnte man nicht auch auf die Terminreservierung zurückgehen und diesen als mündlichen Widerspruch gelten lassen. Durch den Wegfall der Abschläge würden Ca.80 € mehr ausgezahlt werden und ich hätte somit nach 3 Jahren und paar Monaten die Verluste aus den Monaten von April bis Juni 2014 wieder raus. Dankbar für Hilfestellungen.
DarkKnight RVam 20.03.2014 | 08:51
Hallo bobby, aus meiner Sicht gibt es nur 2 Möglichkeiten: 1. Ihr RV-Träger wertet das Gespräch mit dem Termintelefon als Widespruch. Dann könnten Sie offiziell Ihren Rentenatrag zurücknehmen und zum 1.7.2014 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen (wenn die Wartezeit erfüllt ist!). 2. Ihr RV-Träger lässt in Ihrem Fall eine Einzelfallentscheidung zu und gestattet Ihnen, den Rentenbescheid zurückzugeben, da noch keine Zahlungen geflossen sind. Rechtliche Grundlagen für dieses Handlen gibt es m. E. aber nicht!! Das wäre "good will" des RV-Trägers! Eins von beiden sollte aber eigentlich klappen! 8-)
Nachfrageram 20.03.2014 | 10:06
Sorry - es war natürlich Juli 2014 gemeint.
bobbyam 20.03.2014 | 11:00
Vielen lieben Dank ! Werde Ihren Rat befolgen und den Termin am Freitag wahrnehmen, und im Widerspruch auf die Terminvergabe verweisen.
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