Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns über das verdiente Lob für "siehe hier", mussten aber weniger passende Beiträge löschen, biten dafür um Verständnis und wünschen einen guten Wochenstart.
Ihr
Admin
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns über das verdiente Lob für "siehe hier", mussten aber weniger passende Beiträge löschen, biten dafür um Verständnis und wünschen einen guten Wochenstart.
Ihr
Admin
Guten Morgen Ch.,
Ihren Beitrag verstehe ich so, dass das Jobcenter beim Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung erst geltend gemacht hat, nachdem die Rentennachzahlung bereits an Sie ausgezahlt wurde. In diesem Fall kann eine Erstattung durch den Rentenversicherungsträger an das Jobcenter nicht mehr erfolgen, da die Rentennachzahlung dort nicht mehr zur Verfügung steht. Da der Anspruch auf die Leistungen des Jobcenters durch die Rentenbewilligung rückwirkend weggefallen ist, ist die Forderung Ihnen gegenüber m. E. grundsätzlich berechtigt. Ich empfehle Ihnen, sich an das Jobcenter zu wenden und sich die Forderung dort im Einzelnen erläutern zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ich habe ernsthaft meinen Beitrag verfasst, was soll das bitte jetzt? Wenn Sie Langeweile haben dann antworten Sie bitte nicht sondern machen was anderes. Und bitte lesen Sie den Beitrag richtig, Ihre Antworten sind nicht hilfreich. Vielen Dank.Noch zur Ergänzung, natürlich kommen die gleich mit einem Inkasso Büro daher, ich könnte kotz......Und was hindert Sie an der Rückzahlung? Die Rentennachzahlung schon verbraten?
Das war auch nicht als Scherz gedacht, also, warum zahlen Sie es nicht einfach? Lief bei mir einst genauso, nur das es die KK war,da ich Krankengeld bezog und ebenfalls rückwirkend berentet wurde. Was genau ist Ihr Problem? Kein Geld? Wo ist die Rentennachzahlung? Zwei Leistungen für den gleichen Zeitraum geht halt nicht. Oder wollen Sie partout eine Antwort, dass Sie dem Jobcenter nichts zahlen müssen, weil die Ewm bekannt war?Und was hindert Sie an der Rückzahlung? Die Rentennachzahlung schon verbraten?Ich habe ernsthaft meinen Beitrag verfasst, was soll das bitte jetzt? Wenn Sie Langeweile haben dann antworten Sie bitte nicht sondern machen was anderes. Und bitte lesen Sie den Beitrag richtig, Ihre Antworten sind nicht hilfreich. Vielen Dank.
Meine Meinung: Antworten von siehe hier = oft ausführlicher als die Experten-Antwort + immer fachlich korrekt + immer empathisch. Empathie schafft Sympathie und das ist schön.Ich auch!Ich bin zu 100% der gleichen Meinung.[gelöscht] Dagegen bin ich sehr dankbar, dass @Siehe hier, mit höchster fachlicher Kompetenz und grosser Empathie die Fragen der User vollumfänglich und immer korrekt beantwortet. Liebe/Lieber @siehe hier, durch Ihre vielen Antworten auf höchstem Niveau, durfte ich fachlich viel von Ihnen lernen. Für Ihr grosses Engagement im Forum möchte ich mich sehr bedanken!!! LG siehe hier FanAlles richtig! Danke @siehe hier für Ihre tollen Beiträge!
Ähm... Nein!Oh, stimmt, sorry!!! Für die 'Vermittelbarkeit' müssen es ja mindestens 15 Stunden sein. Also wäre ggfs. das Amt für Grundsicherung zuständig, nicht das Jobcenter. Danke @Uschi!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.