Hallo Nicci,
für Ihre Umschulung wird das Übergangsgeld zum einen aus dem tariflichen Arbeitsentgelt für eine Vollbeschäftigung ermittelt. Dieser Betrag wird mit dem aus dem Entgelt berechneten Übergangsgeld verglichen. Dabei wird das letzte tatsächlich Entgelt herangezogen, wenn es in den letzten 3 Jahren erzielt wurde. Eine Teilzeitbeschäftigung wird nicht auf eine Vollzeitbeschäftigung hochgerechnet.
Der höhere Betrag ist für die endgültige Übergangsgeldermittlung maßgebend.