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Experten-Antwort

nochmal Urteil und Nachfrage

von Jenny04.07.2013 | 17:44
1694 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, da frage ich doch gleich nochmal nach, denn das würde für mich - so wie ich es verstanden habe - dann auch gelten. Wenn ich Erwerbsminderungsrente beziehe und das Arbeitsverhältnis wird in dieser Zeit beendet, ich Einmalzahlungen (bei mir nicht genommener Urlaub) erhalte, ist dies kein Zuverdienst und die DRV hätte zu Unrecht die Rückzahlung der Rentenzahlung für diesen Monat gefordert? Bei mir ist das schon längere Zeit her. Kann ich das Geld noch zurückfordern? Für eine Antwort wäre ich dankbar. Urteil des BSG vom 10.7.2012, AZ: B 13 R 85/11 R Viele Grüße Jenny

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.07.2013 | 11:00

Hallo Jenny,

die User „Inconspecta“ und „DarkKnight RV“ haben Ihnen bereits die zutreffenden Antworten gegeben.

4 Antworten

Inconspectaam 04.07.2013 | 20:11
Hallo Jenny, - Kann ich das Geld noch zurückfordern? - Sie können es auf jeden Falls versuchen. Grundsätzlich können Sie Widerspruch einlegen. Da die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist, können Sie einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Funktioniert im Prinzip genau wie ein Widerspruch. -> Formloses Schreiben an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger mit Schilderung Ihres Falles, Hinweis auf das Urteil und bitte um Korrektur und Rückzahlung. Hat sich die ganze Sache vor 2009 abgespielt, werden Sie allerdings kein Geld mehr bekommen. LG
DarkKnight RVam 05.07.2013 | 10:01
Hallo Jenny, ruhte das Arbeitsverhältnis zu der Zeit als die Einmalzahlung ausgezahlt wurde?? Falls ja, auf jeden Fall einen Antrag auf Neuberechnung stellen!!! Solche Fälle werden nur auf Antrag überprüft!!!! 8-)
DarkKnight RVam 05.07.2013 | 10:09
Kurze Ergänzung: Sollten Sie in der Zeit Krankengeld bezogen haben, dann werden Sie keinen Cent ausgezahlt bekommen, da die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch auf den Nachzahlungsbetrag geltend machen wird! Also nicht zu früh freuen!!! 8-)
Jennyam 05.07.2013 | 10:13
Hallo, die Krankenkasse hat alle ihre Zahlungen erhalten. Die wurde komplett abgerechnet. Meine Rente ist höher als das damalige Krankengeld. LG Jenny
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