Hallo Bobby,
die gesetzliche Regelung besagt, dass ein Altersrentner, der die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, Hinzuverdienstgrenzen zu beachten hat.
Die Regelaltersgrenze für den Jahrgang 1949 ist mit 65 Jahren und 3 Monaten erreicht. Erst nach Erreichen dieses Lebensalters entfallen für Sie die Hinzuverdienstgrenzen. Bis dahin gilt die mtl. Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR, um weiterhin die volle Altersrente zu erhalten.