Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

nochmal wg.Berufsunfähigkeit aber 1963

von Erwin20.11.2007 | 19:19
1266 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nochmal Hallo, Sie hatten mir geantwortet.Siehe unten, Aber ich hatte nicht erwähnt das ich Jahrgang 63 bin.Gilt da auch die Stundenreglung?Und das was Sie mir geschrieben hatten? Experte: Tatsächlich gilt das Merkmal "Berufsunfähigkeit" nur noch für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Allerdings zielt ihre Frage auch vielmehr darauf ab, ob Sie bei Vorliegen einer gesundheitlichen Einschränkung eine Rente erhalten. Das wird davon abhängen, inwieweit Sie nach Ausgang der medizinischen Sachverhaltsaufklärung noch leistungsfähig sind: Bei einem Leistungsvermögen unter drei Stunden täglich gäbe es eine volle Rente. Arbeitslosigkeit könnte in dem Falle nicht eintreten, da Sie ja auch keine Beschäftigung aufnehmen könnten. Bei einem Leistungsvermögen zwischen drei Stunden bis unter sechs Stunden täglich gäbe es die halbe Rente. Zeitgleich könnten Sie dem Arbeitsmarkt im Umfang des verbliebenen Leistungsvermögens zur Verfügung stehen; unter Umständen bekämen Sie ALG I oder ALG II. Bei einem Leistungsvermögen von mindestens sechs Stunden täglich gibt es keine Rente. Zeitgleich könnten Sie dem Arbeitsmarkt im Umfang des festgestellten Leistungsvermögens zur Verfügung stehen; unter Umständen bekämen Sie ALG I oder ALG II. Bitte informieren Sie sich vorab über die Möglichkeiten bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Nach dem aktuellen Recht wird grundsätzlich ihr Leistungsvermögen in Bezug alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes betrachtet. Qualitative Einschränkungen im festgestellten Leistungsvermögen sind dabei unbeachtlich. So kann es dann auch durchaus sein, dass Sie Ihre rückenbelastete Tätigkeit nicht mehr ausüben können, wohl aber andere leichtere Beschäftigungen möglich sind. Beim Merkmal Berufsunfähigkeit wird allenfalls noch geprüft, ob es für Sie einen zumutbaren Verweisungsberuf gibt. Soweit Sie in Ihrem Beruf als an- oder ungelernte Arbeitskraft tätig sind, gilt wieder die Betrachtung des allgemeinen Arbeitsmarktes. Nach meiner Einschätzung greift aus diesen Gründen die Berufsunfähigkeit nur selten. In welche Richtung Ihr Rentenantrag beschieden wird, wissen Sie zumindest bei Antragstellung noch nicht. Soweit Sie auf das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit angewiesen sind (so ist es in der Regel), wären Sie also tatsächlich dazu gezwungen, einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Sollte Ihr Einkommen nicht ausreichen, um Ihren festgestellten Bedarf zu decken, erhalten Sie auf Antrag von den Stellen Grundsicherungsamt, Sozialamt oder Agentur für Arbeit/Arbeitsgemeinschaft eine ergänzende Fürsorgeleistung, also unter Umständen auch Arbeitslosengeld II. Wenn Sie 15 Jahre mit Beiträgen zurückgelegt haben, könnten Sie Ihren Rentenversicherungsträger auch nach einer "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" aus dem Bereich Rehabilitation fragen. Möglicherweise gibt es hier Instrumente, damit Sie Ihren Arbeitsplatz auch künftig noch behalten können.

3 Antworten

uweam 20.11.2007 | 19:26
uneingeschränkt richtig und zutreffend
Neumannam 21.11.2007 | 11:57
erwin, es sieht in der Tat nicht gut aus! da sie ja noch so jung sind, würde ich mir eine leichte Tätigkeit suchen. die chancen stehen z. zt. sehr gut. nicht immer gleich nach der rente rufen!! mfg Neumann
uweam 21.11.2007 | 13:07
Neumann hat hier ebenfalls Recht: Seine Bedenken sind berechtigt. Nur wenn eine Berufstätigkeit gar nicht mehr möglich ist, sollten Sie Rente beantragen und sich dann auf viele Hürden einstellen. über diese Hürden, die für den wirklich erkrankten sehr belastend sind, finden Sie hier im Forum viele Beispiele
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026