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Experten-Antwort

nochmal Witwenrente

von koala13.01.2013 | 20:55
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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meine frage war: hallo, ich frage für eine freundin, die momentan nicht dazu in der lage ist. meine freundin ist 45 jahre, erhält volle emr auf dauer. die emr beträgt 550€ und eine betriebsrente von 300€. 850€ netto emr. der mann meiner freundin ist schwer erkrank, und wird nicht mehr lange leben. er ist nicht berentet, da er erst vor kurzen diesen unfall hatte. er würde 1400€ altersrente bekommen. keine betriebsrente. emr wäre für ihn1200€, und er ist jahrgang 1968. meine freundin ist mit ihrem mann 24 jahre verheiratet. in welcher höhe würde die witwenrente in etwa ausfallen? wie wird es berechnet? danke koala Experten-Antwort war RE: Witwenrente Ich verweise auf die richtige Antwort von "KSC" und möchte nur noch ergänzen, dass eigenes Einkommen Ihrer Freundin ggf. teilweise auf die Witwenrente angerechnet wird, so dass diese auch ggf. weniger als 60 % der Versichertenrente betragen kann. Der Freibetrag, der vom eigenen Einkommen abgezogen wird, beträgt derzeit in den alten Bundesländern 741,05 Euro und in den neuen Bundesländern 657,89 Euro. Von dem Nettoeinkommen der Witwe, das nach Abzug des Freibetrag noch übrig ist, werden 40 % bei der Witwenrente abgezogen ----------------------------------------------- es tut mit leid, aber ich verstetehe diese berechnung nicht, und kann sie so meiner freundin nicht erklären. ich verstehe das mit dem freibetrag und den 40% nicht. was hat meine freundin, nach dem tod ihres mannes finanziel zu verfügung. können sie mir bitte das noch mal berechnen, mit enbetrag biite! vielen dank für ihre hilfe lg koala

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Unter Berücksichtigung der von Ihnen gemachten Angaben ergeben sich folgende Berechnungen ab dem 4. Monat nach dem Monat des Todes des Ehemannes:

EM-Rente des Ehemannes 1200,00 Euro brutto

hiervon 55 % 660,00 Euro

bei Wohnsitz in den alten Bundesländern:

Nettoeinkommen der Ehefrau 850,00 Euro

Freibetrag alte Bundesländer 741,05 Euro

Ergebnis: Das Einkomommen übersteigt denFreibetrag um 108,95 Euro; hiervon werden 40 % = 43,58 Euro von der Witwenrente abgezogen; diese beträgt dann ca. 616,42 Euro brutto

oder

bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern:

Nettoeinkommen der Ehefrau 850,00 Euro

Freibetrag neue Bundesländer 657,89 Euro

Das Einkommen übersteigt den Freibetrag um 192,11 Euro; hiervon werden 40 % = 76,84 Euro von der Witwenrente abgezogen; diese beträgt in diesem Fall ca. 583,16 Euro brutto.

In den ersten 3 Monaten nach dem Monat des Todes des Ehemannes wird die Witwenrente ohne Anrechnung des eigenen Einkommens in voller Höhe der Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen gezahlt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

zu "Mewit":

das ist soweit korrekt, wobei die Höhe der einzelnen Abzüge noch von verschiedenen - hier nicht bekannten - Faktoren abhängen. Da "koala" aber die Nettobeträge der Altersrente sowie der Betriebsrente angegeben hat, wurden der Einfachheit halber diese Beträge zur Beispielberechnung angenommen. Es soll in diesem Rahmen sicherlich auch nicht Ziel sein, eine Rentenberechnung centgenau vorwegzunehmen.

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4 Antworten

Anitaam 13.01.2013 | 21:46
Ich hoffe, der Mann überlebt!
koalaam 13.01.2013 | 22:41
hallo anota, genau das wünschen wir alle! aber der mann meiner freundin liegt im koma,. und die ärzte sagen, das eine frage der zeit ist. leider! multiorganversagen...... koala
koalaam 14.01.2013 | 13:33
liebe/lieber experte, recht herzlichen dank für die antwort. jetzt kann ich es weitergeben und erklären. danke koala
Mewitam 14.01.2013 | 13:35
Die Berechnung stimmt nicht ganz. Die Bruttorente der EM ist maßgeblich u wird um 14% gekürzt u v. d. Betriebsrente wird ein bestimmter Prozentsatz anrechenbares EK. Wenn weiter keine Einkünfte vorhanden sind, liegt das anrechenb. EK unter dem Freibetrag von 741€
Deutsche Rentenversicherung
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