Hallo,
noch im alten Forum stellte ich die folgende Frage, deren Beantwortung ich aber leider nicht verstanden habe.
Daher hier nochmals ein Versuch:
Ich bin 57 Jahre alt und beziehe eine unbefristete EU-Rente (Vorgänger der EM-Rente).
Ich habe außerdem eine Behinderung (G.d.B 80).
Normalerweise könnte ich mit 63 Jahren und 7 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen.
Ich glaube ab 61 Jahren m i t Abschlägen.
Dies - falls ich noch berufstätig wäre.
Nun erhalte ich ja eine unbefristete EU-Rente.
Wenn ich nun den Beginn der Altersrente ebenfalls vorziehe (also auf 61 Jahre), würde dann die Altersrente genauso gekürzt, als wenn ich berufstätig wäre oder gilt auch hier der Bestandsschutz, dass die Altersrente nicht niedriger sein darf, als die EU (bzw. EM-) - Rente?
Vorab vielen Dank nochmals für die verständliche Beantwortung dieser Frage (auch von Experten).