Es spielt keine Rolle, wann und ob Sie Altersrente beantragen. Sie beziehen jetzt eine Rente, die keinen Abschlag enthält.
Bei einem Wechsel in eine Altersrente vermindert sich Ihre Rente nicht. Egal, zu welchem Zeitpunkt dieser Wechsel passiert.
Sie können auch einfach gar nichts tun, dann wird Ihre Erwerbsunfähigkeitsrente automatisch in eine Regelaltersrente umgewandelt.