Sehr geehrte Experten,
Zitat: "Als Hinzuverdienst ist eine Einmalzahlung jedoch nicht anzurechnen, wenn die Zahlung aus einem Arbeitsverhältnis zufließt, welches aufgrund arbeits- oder tarifrechtlicher Regelungen bereits zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ruht."
Aber wie ist es im konkreten Fall anzusehen?
Als Teil-EMR-in kann ich zweimal im Jahr das doppelte Hinzuverdienen (allerdings befand ich mich zu dem Zeitpunkt im Krankenstand, habe dieTeil-EMR erhalten und Krankengeld und ruhendem Vertrag seit Krankmeldung), das gilt für das Weihnachtsgeld 11/2015.
Und wie ist das mit dem Urlaubsgeld 05/2016 (im Mai 2016 immer noch Krankenstand und Teil-EMR Bezug) aber dann rückwirkend datierte volle EMR zum 01.03.16?
Danke!!!!!!!!