Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

nochmals nachfrage

von Anto03.02.2010 | 17:09
1557 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Wird ein Verfahren eines Gutachters des medizinischen Dienst der DRV zur Festellung einer EM abgebrochen, wenn mann das 63 Lebensjahr während dieses Verfahrens erreicht und berechtigt ist einer AR zu beantrage?Ich muß noch erwähnen das es sich um einer Reha Umdeutung in EM durch die KK handelt.Es besteht noch KG Anspruch Würde das auch zutreffen wenn der Leistungsfall bei 7 oder 6 Monate vor Beginn des AR Datums währe? Hätte ich wieder ein Dispositionsrecht wenn die EM abgelehnt wird und wenn ja könnte ich dann auch meine AR beantragen ? wird diese auch dann rückwirkend gezahlt wegen der wahrscheinliche längere Bearbeitungszeit? Vielen Dank.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Solange Ihr Dispositionsrecht durch die KK eingeschränkt wurde, läuft dieses Verfahren. Erst wenn die EMRT abgelehnt wurde können Sie wieder selbst entscheiden was Sie dann machen wollen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Diese Möglichkeit besteht zwar, aber mir selbst ist kein Fall bekannt, da die KK ein Interesse daran hat einen Erstattungsantrag zu stellen.

6 Antworten

Antoam 03.02.2010 | 17:23
Entschuldigung Dazu Beitrag vom 31.01.2010 lesen.
Renten-Fachmannam 03.02.2010 | 17:45
Sie haben jederzeit das Recht, bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Altersrente zu beantragen. Da das Dispositionsrecht durch die KK wegen Reha-Antrag eingeschränkt ist, muss auf jeden Fall über den Reha-Antrag entschieden werden. Wenn die Reha mangels Erfolgsaussichten abgelehnt wird oder die Reha zu keiner Besserung führte, wird in der Regel der Reha-Antrag in einen EM-Rentenantrag umgedeutet. Dann muss über beide Anträge entschieden werden. Einzelheiten zu Altersrente klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Renten-Sachbearbeitung, weil der Reha-Antrag von einer anderen Fachabteilung bearbeitet wird und erst an die Rentenabteilung geht, wenn der Reha-Antrag in einen EM-Rentenantrag umgedeutet wird. -------------------- Es wäre also möglich, dass erst eine EM-Rente bewilligt wird und anschließend die beantragte Altersrente.
-_-am 03.02.2010 | 21:05
1. Hätte ich wieder ein Dispositionsrecht wenn die EM abgelehnt wird? Wenn die Rente abgelehnt wird und Sie nicht Widerspruch erheben, ist der Antrag "verbraucht". Damit gibt es auch keine Dispositionsmöglichkeit mehr. Die Krankenkasse hat kein Widerspruchsrecht. 2. Wenn ja, könnte ich dann auch meine AR beantragen? Das können Sie auch schon, während der EM-Rentenantrag (umgedeutete Reha-Antrag) noch läuft. 3. Wird diese auch dann rückwirkend gezahlt wegen der wahrscheinlich längeren Bearbeitungszeit? Siehe 2. Sie können innerhalb der Rechtsbehelfsfrist formlos erklären, dass der EM-Rentenantrag im Falle der Ablehnung als Antrag auf Altersrente gelten soll. Stellen Sie ggf. schriftlich (formlos) einen entsprechenden Antrag.
-_-am 03.02.2010 | 21:17
Hallo, Renten-Fachmann, die organisatorische Abwicklung ist, je nach Träger, unterschiedlich. Bei meinem Träger werden die Reha-Ablehnungen im Umdeutungsfall von der gleichen Sachbearbeitung freigegeben, die auch die Aufforderung zur Rentenantragstellung versendet, möglichst mit gleicher Post. Macht ja wohl auch Sinn, oder?
Renten-Fachmannam 04.02.2010 | 19:57
Ich wollte nur für interessierte Mitleser verdeutlichen, dass die REHA-Anträge von einer eigenständigen Abteilung bearbeitet werden, die RENTEN-Anträge von einer ganz anderen auch eigenständigen Abteilung. Das heisst, solange ein Reha-Antrag bearbeitet wird, bekommt die Renten-Abteilung davon nichts mit. Wenn während eines laufenden Reha-Verfahrens ein Altersrenten-Antrag gestellt wird, geht dieser an die Renten-Abteilung. Davon bekommt wieder die Reha-Abteilung nichts mit. Aber die Rentenabteilung sieht das an den vorliegenden setzt dann mit der Reha-Abteilung in Verbindung. Das ändert nichts daran, dass von der Reha-AAbteilung einem Ablehnungsbescheid die Aufklärung zur Umdeutung und die Rentenantragsformulare beigefügt werden und die Zuständigkeit derRenten-Abteilung eintritt.
Antoam 04.02.2010 | 20:11
Hallo Experte Habe ich eine Chance durch gespräche mit der KK mein Dispositionsrecht wieder zu bekommen während eines EMVerfahrens oder ist das unmöglich ?Gab es schon solche Fälle? Vielen Dank.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026