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Experten-Antwort

Nur 5 jahre gearbeitet

von Alexander18.04.2013 | 05:51
2112 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe von 1981 bis 1985 in Deutschland gerarbeitet. Habe ich Anschpruch auf Rente? Habe vorher 5 Jahre Studium absolviert.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 18.04.2013 | 10:21

Hallo Alexander,

wie öha bereits zutreffend ausgeführt hat, liegt die Mindestversicherungszeit bei einer Regelaltersrente bei 60 Monaten Beitragszeit. Diese können Sie mit 65 + X Jahren beziehen. Für eine vorgezogene Altersrente sind, wenn Sie ab 1952 geboren sind, 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten erforderlich. Hierfür können ggfs. auch ausländische Zeiten mitgerechnet werden.

Experten-Antwortam 18.04.2013 | 14:07

Hallo Alexander,

das Studium ist keine Beitragszeit und wird daher nicht bei der Mindestversicherungszeit von 60 Monaten berücksichtigt. Für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren zählt diese Anrechnungszeit mit.

Sie können die deutsche Rente durchaus getrennt von der spanischen Altersrente erhalten. Dies tritt in der Praxis dann ein, wenn in den Ländern unterschiedliche Altersgrenzen gelten. Hier sei beispielsweise die Rente mit 67 in Deutschland erwähnt.

2 Antworten

öhaam 18.04.2013 | 07:30
Wenn Sie mind. 60 Monate mit Beitragszeiten haben, dann werden Sie mit 65 Jahren plus X (je nach Geburtsjahrgang) einen Anspruch auf die Regelaltersrente haben. Anders kann das sein, wenn Sie in einem ausländischen Sozialsystem ebenfalls Beiträge bezahlt haben, da Deutschland mit zahlreichen Ländern sog. Sozialversicherungsabkommen unterhält. Evtl. werden die Versicherungszeiten für einen Anspruch zusammengerechnet und führen dann zu einem früheren Rentenbeginn. Unter Umständen spielen auch Ihre Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstaat eine Rolle...
Alexanderam 18.04.2013 | 13:31
Danke an beide für die Hilfe. Zählt das Studium für die Beitragszeit? Und könnte ich die Rente getrennt von der die ich hier in Spanien erhalten würde, bekommen? Ich muss noch 5 Jahre warten bis ich 65 werde.
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