Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Alexander,
wie öha bereits zutreffend ausgeführt hat, liegt die Mindestversicherungszeit bei einer Regelaltersrente bei 60 Monaten Beitragszeit. Diese können Sie mit 65 + X Jahren beziehen. Für eine vorgezogene Altersrente sind, wenn Sie ab 1952 geboren sind, 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten erforderlich. Hierfür können ggfs. auch ausländische Zeiten mitgerechnet werden.
Hallo Alexander,
das Studium ist keine Beitragszeit und wird daher nicht bei der Mindestversicherungszeit von 60 Monaten berücksichtigt. Für die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren zählt diese Anrechnungszeit mit.
Sie können die deutsche Rente durchaus getrennt von der spanischen Altersrente erhalten. Dies tritt in der Praxis dann ein, wenn in den Ländern unterschiedliche Altersgrenzen gelten. Hier sei beispielsweise die Rente mit 67 in Deutschland erwähnt.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.