Hallo Grandy58,
aus dem von Ihnen aufgeführten Text ergibt sich, dass der Gutachter zu einem Ergebnis gekommen sein muss, dass Sie zwischen täglich 3 bis unter 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch einsatzfähig sind. Daher beruht Ihre Rente auf auf der Arbeitsmarktlage. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass die Rente immer nur auf Zeit gezahlt werden kann. Es ist somit keine "menschenverachtende Phrase" der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstverständlich können Sie vor Ende der Zeitrente einen Antrag auf Weitergewährung stellen, dann wird neu entschieden.
Weitere Auskünfte sind von hier nicht möglich, da mir die Gutachten nicht vorliegen. Ob Sie in Widerspruch gehen möchten, oder nicht, ist Ihre Entscheidung.